Homosexualität: Unterschied zwischen den Versionen

739 Bytes hinzugefügt ,  12:37, 28. Nov. 2013
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
*2013: Der Gerichtshof (Europäischer Gerichtshof, Luxemburg) entscheidet, dass Homosexuelle in den EU-Staaten einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge haben, wenn ihnen in ihren Herkunftsländern strafrechtliche Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung droht. Sie würden dann wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer "sozialen Gruppe" im Sinne der Flüchtlingsrichtlinien verfolgt. Erforderlich sei aber, dass die Homosexualität in den betreffenden Ländern nicht nur strafrechtlich verboten sei, sondern dass das Verbot auch in Form von Gefängnisstrafen etc. umgesetzt werde. Anlass waren Fälle aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal. In den beiden ersten Ländern kann die Freiheitsstrafe u.U. auch lebenslang bedeuten; im Senegal bis zu 5 Jahre. Deutsche Gerichte hatten Asyl in der Vergangenheit oft mit der Begründung abgelehnt, dass die Betroffenen keine Verfolgung zu befürchten hätten, wenn sie ihre sexuelle Identität geheim hielten oder ihre Kontakte auf ihr privates Umfeld beschränkten. Das, so der Gerichtshof, sei den Betroffenene aber nicht zuzumuten.  
*2013: Der Gerichtshof (Europäischer Gerichtshof, Luxemburg) entscheidet, dass Homosexuelle in den EU-Staaten einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge haben, wenn ihnen in ihren Herkunftsländern strafrechtliche Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung droht. Sie würden dann wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer "sozialen Gruppe" im Sinne der Flüchtlingsrichtlinien verfolgt. Erforderlich sei aber, dass die Homosexualität in den betreffenden Ländern nicht nur strafrechtlich verboten sei, sondern dass das Verbot auch in Form von Gefängnisstrafen etc. umgesetzt werde. Anlass waren Fälle aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal. In den beiden ersten Ländern kann die Freiheitsstrafe u.U. auch lebenslang bedeuten; im Senegal bis zu 5 Jahre. Deutsche Gerichte hatten Asyl in der Vergangenheit oft mit der Begründung abgelehnt, dass die Betroffenen keine Verfolgung zu befürchten hätten, wenn sie ihre sexuelle Identität geheim hielten oder ihre Kontakte auf ihr privates Umfeld beschränkten. Das, so der Gerichtshof, sei den Betroffenene aber nicht zuzumuten.  


*2013: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Institution des Europarats) verurteilt Griechenland wegen Diskriminierung und verpflichtet zu Schmerzensgeld. Griechenland erlaubt zwar als Alternative zur Ehe eine eingetragene Partnerschaft, schließt davon aber gleichgeschlechtliche Paare aus. Das gehe nicht, so die Richter. In 19 Mitgliedsstaaten des Europarats ist eine eingetragene Partnerschaft möglich; nur in Griechenland und Litauen sind gleichgeschlechtliche Partner davon ausgeschlossen.
*2013: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilte Österreich wegen der fehlenden Rehabilitation der Opfer von Gesetzen, die Homosexualität unter Strafe stellen (AZ 31913/07 u.a.).




31.738

Bearbeitungen