Hochschulrecht und Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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== Hochschulrecht und Verfassung ==
== Wissenschaftsfreiheit ==
Das Recht der Hochschulen - also der staatlichen, privaten oder kirchlichen Stätten des tertiären Bildungsbereichs, in denen wissenschaftliche (und/oder künstlerische) Forschung und Lehre betrieben und von denen Studienabschlüsse in der Form akademischer Grade verliehen werden - ist ein Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Zentrale Normen sind das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Hochschulgesetze der Länder (LHG); weiterhin gehören zum Hochschulrecht untergesetzliche Normen (Prüfungsordnungen, Satzungen, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien etc.). In Deutschland ist das Hochschulrecht weitgehend auf die Autonomie der Hochschulen (die viele Angelegenheiten selbst durch Satzung regeln können) ausgerichtet. Zu den Regelungsmaterien gehören die äußere und die innere Hochschulverfassung, also etwa Fragen der Konstituierung einer Hochschule, ihrer Bezeichnung, aber auch ihrer Organe (z. B. Beschlussfassung, Zusammensetzung des Hochschulsenats, des Hochschulrates, des Verwaltungsrates), das Berufungsverfahren sowie die allgemeinen Grundlagen des Prüfungswesens.
Das Recht der Hochschulen - also der staatlichen, privaten oder kirchlichen Stätten des tertiären Bildungsbereichs, in denen wissenschaftliche (und/oder künstlerische) Forschung und Lehre betrieben und von denen Studienabschlüsse in der Form akademischer Grade verliehen werden - ist ein Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Zentrale Normen sind das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Hochschulgesetze der Länder (LHG); weiterhin gehören zum Hochschulrecht untergesetzliche Normen (Prüfungsordnungen, Satzungen, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien etc.). In Deutschland ist das Hochschulrecht weitgehend auf die Autonomie der Hochschulen (die viele Angelegenheiten selbst durch Satzung regeln können) ausgerichtet. Zu den Regelungsmaterien gehören die äußere und die innere Hochschulverfassung, also etwa Fragen der Konstituierung einer Hochschule, ihrer Bezeichnung, aber auch ihrer Organe (z. B. Beschlussfassung, Zusammensetzung des Hochschulsenats, des Hochschulrates, des Verwaltungsrates), das Berufungsverfahren sowie die allgemeinen Grundlagen des Prüfungswesens.


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Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung hochschulrechtlicher Bestimmungen aufgefordert wurde, hat es durchaus nicht immer alles abgenickt.
Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung hochschulrechtlicher Bestimmungen aufgefordert wurde, hat es durchaus nicht immer alles abgenickt.


=== 2004: 5. HRG-Novelle (Juniorprofessur; Abschaffung der Habilitation) ===
=== 2004/2005: 5. und 6. HRG-Novellen ===


Im Juli 2004 kippte das BVerfG die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG), in der die Einführung der Juniorprofessur und damit die faktische Abschaffung der Habilitation geregelt worden waren. Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger sagte damals: "Mit der 5. HRG-Novelle hat der Bund seine Kompetenzen deutlich überschritten und gegen die Kulturhoheit der Länder verstoßen. Nach dem heutigen Urteil bin ich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch das noch anhängige Normenkontrollverfahren gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes im Sinne der klagenden Länder entscheidet und damit der überflüssigen Überregulierung des Bundes ein Ende macht."
Die 5. HRG-Novelle wurde am 27.07.2004 mit 5 zu 3 Stimmen als Kompetenzüberschreitung in der Rahmengesetzgebung des Bundes beurteilt und ex tunc für nichtig erklärt (Juniorprofessur; Abschaffung der Habilitation). Geklagt hatten Bayern, Sachsen und Thüringen.


Die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes beinhaltete das Verbot allgemeiner Studiengebühren und legt die Einführung von Verfassten Studierendenschaften fest. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben dagegen im Frühjahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die 6. HRG-Novelle (Art. 1 Nr. 3 und 4 des 6. HRGÄndG) wurde am 26.01.2005 mangels Gesetzgebungsrechts des Bundes für nichtig erklärt (Gebührenfreiheit des Studiums und Bildung verfasster Studierendenschaften). Geklagt hatten die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.


=== Hamburgisches Hochschulgesetz  ===
=== Hamburgisches Hochschulgesetz  ===
Ein Beispiel kann zeigen, dass das Verhältnis von Verfassung und Hochschulrecht auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keineswegs ungetrübt ist.


Das BVerfG erklärte Teile des Hamburgischen Hochschulgesetzes für unvereinbar mit der Wissenschaftsfreiheit. Grund war die verfassungswidrige Bündelung von fakultätsinternen Kompetenzen beim Dekanat zu Lasten der Professoren und der anderen Mitglieder des Fakultätsrats. Den Wissenschaftlern, so das Gericht, seien durch das Hamburgische Hochschulgesetz wesentliche  Entscheidungs-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sanktionsbefugnisse insbesondere bei Berufungen und bei der Wahl und Abwahl der Dekanin vorenthalten worden. Die Bündelung grundlegender wissenschaftsrelevanter Kompetenzen beim Dekanat verletze die Wissenschaftsfreiheit.  
Das BVerfG erklärte Teile des Hamburgischen Hochschulgesetzes für unvereinbar mit der Wissenschaftsfreiheit. Grund war die verfassungswidrige Bündelung von fakultätsinternen Kompetenzen beim Dekanat zu Lasten der Professoren und der anderen Mitglieder des Fakultätsrats. Den Wissenschaftlern, so das Gericht, seien durch das Hamburgische Hochschulgesetz wesentliche  Entscheidungs-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sanktionsbefugnisse insbesondere bei Berufungen und bei der Wahl und Abwahl der Dekanin vorenthalten worden. Die Bündelung grundlegender wissenschaftsrelevanter Kompetenzen beim Dekanat verletze die Wissenschaftsfreiheit.  
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== Hochschulgründung und Verfassung ==
== Hochschulgründung und Verfassung ==
===Staatliche Anerkennung===
=== Verwaltungsmäßige Voraussetzungen===
Die staatliche Anerkennung privater Hochschulen ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes (HRG §70) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt, wobei die Länder über das Hochschulrahmengesetz hinausgehende Regelungen treffen können. Die Zuständigkeit für die institutionelle Akkreditierung der nichtstaatlichen Hochschulen liegt beim Wissenschaftsrat.
Private Hochschulen benötigen eine staatliche Anerkennung. Darin wird festgestellt, ob Ausbildung und Prüfungen denjenigen an staatlichen Hochschulen gleichwertig sind. Voraussetzung der staatlichen Anerkennung ist eine gründlichen Begutachtung durch externe Hochschullehrer. Die staatliche Anerkennung privater Hochschulen ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes (HRG §70) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt, wobei die Länder über das Hochschulrahmengesetz hinausgehende Regelungen treffen können.
 
Von der staatlichen Anerkennung zu unterscheiden ist die institutionelle Akkreditierung einer privaten Hochschule. Die Zuständigkeit für die institutionelle Akkreditierung der nichtstaatlichen Hochschulen liegt beim Wissenschaftsrat (WR) . Der WR berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Wenn der WR einer von einem Bundesland staatlichen anerkannten Hochschule eine überzeugende Gesamtentwicklung attestiert, spricht er ihr eine (evtl. vorläufige) Akkreditierung aus.


Die Anerkennung einer nicht staatlicherseits eingerichteten Institution als Hochschule im Allgemeinen und als Universität im speziellen unterliegt der staatlichen Zuständigkeit.
Die Anerkennung einer nicht staatlicherseits eingerichteten Institution als Hochschule im Allgemeinen und als Universität im speziellen unterliegt der staatlichen Zuständigkeit.
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=== Ansatzpunkte der Kritik ===
=== Ansatzpunkte der Kritik ===


Bestimmte Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit durch das Anerkennungsverfahren könnten mit Artikel 5 Abs. 3 und Artikel 1 Abs. 3 GG ("Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht") unvereinbar sein.
Bestimmte Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit durch
 
*das staatliche Anerkennungsverfahren, bzw.
*das institutionelle Akkreditierungsverfahren durch den Wissenschaftsrat
 
könnten mit Artikel 5 Abs. 3 und Artikel 1 Abs. 3 GG ("Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht") unvereinbar sein.
 
Eine ganz andere Frage wäre diejenige nach einer freien Hochschule ohne staatliche Anerkennung und ohne institutionelle Akkreditierung im Sinne staatsfreier Bildung (Ivan Illich: Deschooling Society).
 
==== Das Recht zur Anerkennung einer Privatuniversität ====


Denkbar wäre, dass diese Regelungen des HRG und der LHG dann ex tunc oder ex nunc nichtig wären oder zumindest im Wege einer verfassungskonformen Auslegung anders als bisher zu interpretieren wären.   
Denkbar wäre, dass diese Regelungen des HRG und der LHG dann ex tunc oder ex nunc nichtig wären oder zumindest im Wege einer verfassungskonformen Auslegung anders als bisher zu interpretieren wären.   
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staatlich oder von anderen mächtigen und kapitalstarken Organisationen beherrscht werden oder die lediglich für demokratische Gesellschaftsformen eintreten, so dass speziell die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 GG nicht gesichert worden ist.
staatlich oder von anderen mächtigen und kapitalstarken Organisationen beherrscht werden oder die lediglich für demokratische Gesellschaftsformen eintreten, so dass speziell die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 GG nicht gesichert worden ist.


==== Wissenschaftsrat ====
Das größte Hemmnis gegen eine freie Selbstorganisation der Wissenschaftler aber geht vom
Das größte Hemmnis gegen eine freie Selbstorganisation der Wissenschaftler aber geht vom
Wissenschaftsrat aus, der schon am 5. Sept. 1957 durch den grundgesetzwidrigen Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern etabliert worden ist. Die mit dem Wissenschaftsrat
Wissenschaftsrat aus, der schon am 5. Sept. 1957 durch den grundgesetzwidrigen Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern etabliert worden ist. Die mit dem Wissenschaftsrat
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kann nur von Habilitierten ausgehen, und nicht von Akkreditierungsbüros.
kann nur von Habilitierten ausgehen, und nicht von Akkreditierungsbüros.


== Denkbare Forderungen ==
Die akademische Forderung unserer Zeit muß darum lauten:
Die akademische Forderung unserer Zeit muß darum lauten:
Dem Grundgesetz wieder Geltung verschaffen:
Dem Grundgesetz wieder Geltung verschaffen:
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== Literatur ==
== Literatur ==
*[http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2004/12-2004.pdf Albrecht, Peter-Alexis (2004) Die Vernichtung des Individuellen. Vom Ende der universitären Freiheit in Forschung und Lehre. In: Forschung und Lehre 12.2004: 650 ff.]
*[http://books.google.de/books?id=P_9YYmzvq20C&pg=PA364&lpg=PA364&dq=hochschulgr%C3%BCndung+verfassung&source=bl&ots=8O5p9igE6e&sig=bvBAbXUPgBYbdvsuYYcEigX7cIQ&hl=en&sa=X&ei=yptJUojJOoHatAbImICICQ&ved=0CEwQ6AEwAw#v=onepage&q=hochschulgr%C3%BCndung%20verfassung&f=false Heckel, Martin (1986) Die theologischen Fakultäten im weltlichen Verfassungsstaat. Tübingen: Mohr]
*Hoymann, Tobias (2010) Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes. Politische Aushandlungsprozesse in der ersten großen und der sozialliberalen Koalition. VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden.
*Hoymann, Tobias (2010) Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes. Politische Aushandlungsprozesse in der ersten großen und der sozialliberalen Koalition. VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden.
 
*[http://ournature.org/~novembre/illich/1970_deschooling.html Illich, Ivan (1971) Deschooling Society]
*[http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-ist-das-akkreditierungsverfahren-verfassungswidrig-11028549.html Mühl-Jäckel, Margarete (2010) Ist das Akkreditierungsverfahren verfassungswidrig? FAZ 8. August]
*Pautsch, Arne & Anja Dillenburger (2011) Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht. De Gruyter, Berlin, ISBN 978-3-89949-715-1.
*Pautsch, Arne & Anja Dillenburger (2011) Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht. De Gruyter, Berlin, ISBN 978-3-89949-715-1.


*Thieme, Werner (2004) Deutsches Hochschulrecht. Das Recht der Universitäten sowie der künstlerischen und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. Heymanns, Berlin, München, ISBN 3-452-24763-5.
*Thieme, Werner (2004) Deutsches Hochschulrecht. Das Recht der Universitäten sowie der künstlerischen und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. Heymanns, Berlin, München, ISBN 3-452-24763-5.
*[http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/9886-10.pdf Wissenschaftsrat (2010) Leitfaden der "Institutionellen Akkreditierung". Potsdam, Drs. 9886-10]
*[http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2264-12.pdf Wissenschaftsrat (2012) Private und kirchliche Hochschulen aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung. Bremen, Drs. 2264-12]
*[http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/3228-13.pdf Wissenschaftsrat (2013) Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems. Braunschweig, Drs. 3228-13]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
=== Rechtsprechung ===
*[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035079.html Das Hochschulurteil des BVerfG 1973, in: BVerfGE 35,79]
*[http://www.studentenpolitik.de/links/050126.htm Bundesverfassungsgericht. Urteil: 6. HRG-Novelle ist verfassungswidrig (2005)]
*[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-113.html Bundesverfassungsgericht (Pressestelle): Beschluss vom 20. Juli 2010 1 BvR 748/06. §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig]
*[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-113.html Bundesverfassungsgericht (Pressestelle): Beschluss vom 20. Juli 2010 1 BvR 748/06. §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig]
=== Weitere Links ===
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Akkreditierung_(Hochschule)#cite_note-4 Akkreditierung (Hochschule), in: de.wikipedia]
*[http://radikaloptimist.wordpress.com/2013/01/29/der-jetzige-zustand-ist-verfassungswidrig-aber-es-passiert-nichts-interview-zum-hamburgischen-hochschulgesetz/ Der jetzige Zustand ist verfassungswidrig, aber es passiert nichts. Interview zum Hamburgischen Hochschulgesetz (2013)]
*[http://wissenschaft.pr-gateway.de/designhochschule-schwerin-bietet-drei-bachelor-studiengange-game-design-modedesign-und-kommunikationsdesign/ Design-Hochschule Schwerin (2013)]
*[http://www.hochschulverband.de/cms1/pressemitteilung+M53b7fb95070.html DHV will zur Boykott gegen Programmakkreditierung aufrufen (2009): "Die Akkreditierung in Deutschland ist teuer, bürokratisch, langsam, ineffizient, rechtlich zweifelhaft und autonomiefeindlich. Durch den Zwang zur regelmäßigen Reakkreditierung wird dieses Unwesen auf unabsehbare Zeit fortgeschrieben"]
*[http://www.freimaurerei.de/2506.0.html Die Entstehung der ersten Freimaurerloge in Göttingen]
*[http://www.euro-fh.de/euro-fh/staatliche-anerkennung-akkreditierung EU-FH: Staatliche Anerkennung und Akkreditierung]
*[http://www.gew.de/HRG-Novellen_2.html GEW: HRG-Novellen]
*[http://herbert.geschichte.uni-freiburg.de/herbert/beitraege/vor_2003/33_keinezukunft.pdf Herbert, Ulrich (2002) Keine Zukunft mit Bulmahn. Süddeutsche Zeitung 14.02.]
*[http://herbert.geschichte.uni-freiburg.de/herbert/beitraege/vor_2003/33_keinezukunft.pdf Herbert, Ulrich (2002) Keine Zukunft mit Bulmahn. Süddeutsche Zeitung 14.02.]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulrahmengesetz Hochschulrahmengesetz in: de.wikipedia]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulrahmengesetz Hochschulrahmengesetz in: de.wikipedia]
*[http://books.google.de/books?id=vJwcqKgw728C&printsec=frontcover#v=onepage&q&f=false Jänisch, Juliane (2005) Entwicklungslinien in der Verfassungsrechtsprechung zur Wissenschaftsfreiheit. Seminararbeit. Grin-Verlag]
*[http://bildungsklick.de/pm/2938/juniorprofessur-gesetz-verfassungswidrig/ Juniorprofessur-Gesetz verfassungswidrig. Bildungsklick 27.07.2004]
*[http://bildungsklick.de/pm/2938/juniorprofessur-gesetz-verfassungswidrig/ Juniorprofessur-Gesetz verfassungswidrig. Bildungsklick 27.07.2004]
*[http://www.pfh.de/ PFH Private University of Applied Sciences. PFH Private Hochschule Göttingen]
*[http://www.pfh.de/ PFH Private University of Applied Sciences. PFH Private Hochschule Göttingen]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/PFH_Private_Hochschule_G%C3%B6ttingen Private Hochschule Göttingen]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/PFH_Private_Hochschule_G%C3%B6ttingen Private Hochschule Göttingen]
*[http://www.fernstudium-wiwi.de/pfh-private-hochschule-goettingen/ Fernstudium Wirtschaftswissenschaften: PFH Private Hochschule Göttingen]
*[http://www.fernstudium-wiwi.de/pfh-private-hochschule-goettingen/ Fernstudium Wirtschaftswissenschaften: PFH Private Hochschule Göttingen]
*[http://www.jura.uni-koeln.de/uploads/tx_ylfnpublication/pub00274.pdf Preis, Ulrich (2004) Verfassungswidrigkeit der HRG-Novelle (NJW)]
*[http://library.fes.de/cgi-bin/ng_mktiff.pl?year=1969&pdfs=1969_0048x1969_0049x1969_0050x1969_0051x1969_0052 Sohn, Karl-Heinz (1969) Außerstaatliche Initiativen zur Hochschulgründung]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Systemakkreditierung Systemakkreditierung, in: de.wikipedia]
*[http://www.gew-hamburg.de/themen/hochschule-und-forschung/undemokratisch-bis-zur-verfassungswidrigkeit Undemokratisch bis zur Verfassungswidrigkeit. GEW zum Hamburgischen Hochschulgesetz]
*[http://www.wissenschaftsrat.de/ueber-uns/mitglieder.html Wissenschaftsrat: Mitglieder (2013)]
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