Hochschulrecht und Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hochschulrecht und Verfassung ==
== Wissenschaftsfreiheit ==
Das Recht der Hochschulen - also der staatlichen, privaten oder kirchlichen Stätten des tertiären Bildungsbereichs, in denen wissenschaftliche (und/oder künstlerische) Forschung und Lehre betrieben und von denen Studienabschlüsse in der Form akademischer Grade verliehen werden - ist ein Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Zentrale Normen sind das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Hochschulgesetze der Länder (LHG); weiterhin gehören zum Hochschulrecht untergesetzliche Normen (Prüfungsordnungen, Satzungen, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien etc.). In Deutschland ist das Hochschulrecht weitgehend auf die Autonomie der Hochschulen (die viele Angelegenheiten selbst durch Satzung regeln können) ausgerichtet. Zu den Regelungsmaterien gehören die äußere und die innere Hochschulverfassung, also etwa Fragen der Konstituierung einer Hochschule, ihrer Bezeichnung, aber auch ihrer Organe (z. B. Beschlussfassung, Zusammensetzung des Hochschulsenats, des Hochschulrates, des Verwaltungsrates), das Berufungsverfahren sowie die allgemeinen Grundlagen des Prüfungswesens.
Das Recht der Hochschulen - also der staatlichen, privaten oder kirchlichen Stätten des tertiären Bildungsbereichs, in denen wissenschaftliche (und/oder künstlerische) Forschung und Lehre betrieben und von denen Studienabschlüsse in der Form akademischer Grade verliehen werden - ist ein Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Zentrale Normen sind das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Hochschulgesetze der Länder (LHG); weiterhin gehören zum Hochschulrecht untergesetzliche Normen (Prüfungsordnungen, Satzungen, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien etc.). In Deutschland ist das Hochschulrecht weitgehend auf die Autonomie der Hochschulen (die viele Angelegenheiten selbst durch Satzung regeln können) ausgerichtet. Zu den Regelungsmaterien gehören die äußere und die innere Hochschulverfassung, also etwa Fragen der Konstituierung einer Hochschule, ihrer Bezeichnung, aber auch ihrer Organe (z. B. Beschlussfassung, Zusammensetzung des Hochschulsenats, des Hochschulrates, des Verwaltungsrates), das Berufungsverfahren sowie die allgemeinen Grundlagen des Prüfungswesens.


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