Hochschulrecht und Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 2004: 5. HRG-Novelle (Juniorprofessur; Abschaffung der Habilitation) ===
=== 2004: 5. HRG-Novelle (Juniorprofessur; Abschaffung der Habilitation) ===


Im Juli 2004 kippte das BVerfG die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG), in der die Einführung der Juniorprofessur und damit die faktische Abschaffung der Habilitation geregelt worden waren. Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger sagte damals: "Mit der 5. HRG-Novelle hat der Bund seine Kompetenzen deutlich überschritten und gegen die Kulturhoheit der Länder verstoßen. Nach dem heutigen Urteil bin ich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch das noch anhängige Normenkontrollverfahren gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes im Sinne der klagenden Länder entscheidet und damit der überflüssigen Überregulierung des Bundes ein Ende macht."
Im Juli 2004 kippte das BVerfG die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG), in der die Einführung der Juniorprofessur und damit die faktische Abschaffung der Habilitation geregelt worden waren. Das Gesetz wurde ex tunc für nichtig erklärt. Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger sagte damals: "Mit der 5. HRG-Novelle hat der Bund seine Kompetenzen deutlich überschritten und gegen die Kulturhoheit der Länder verstoßen. Nach dem heutigen Urteil bin ich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch das noch anhängige Normenkontrollverfahren gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes im Sinne der klagenden Länder entscheidet und damit der überflüssigen Überregulierung des Bundes ein Ende macht."


Die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes beinhaltete das Verbot allgemeiner Studiengebühren und legt die Einführung von Verfassten Studierendenschaften fest. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben dagegen im Frühjahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes beinhaltete das Verbot allgemeiner Studiengebühren und legt die Einführung von Verfassten Studierendenschaften fest. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben dagegen im Frühjahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
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