31.738
Bearbeitungen
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
=== Ladendiebstahl (AE-GLD) === | === Ladendiebstahl (AE-GLD) === | ||
Seit bald einem halben Jahrhundert wird auch die Entkriminalisierung des Ladendiebstahls diskutiert. | Seit bald einem halben Jahrhundert wird auch die Entkriminalisierung des Ladendiebstahls diskutiert. '''Kritik''': Unverhältnismäßige Sanktionierung eines Massendelikts von geringem Unrechtsgehalt. Geringer Warenwert. Mittellose Täter, oft Asylbewerber. Aufklärungsquote 95%. Allerdings ist das Dunkelfeld riesengroß (50 Mio.). '''Alternativen''': Vorschläge dazu liegen seit dem AE-GLD (1974) und den Arbeiten der hessischen und der niedersächsischen Kommission "Kriminalpolitik", bzw. "zur Reform des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts" vor (vgl. Albrecht u.a. 1992 und Albrecht 1996). Im November 1994 schlug der Deutsche Anwaltverein vor, die Strafjustiz von bagatellhaften Massendelikten wie Ladendiebstahl, fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Schwarzfahren zu entlasten; auffällige Ladendiebe könnten künftig zentral registriert, zu Schadensersatz verpflichtet und beim fünften Eintrag der Strafjustiz übergeben werden. Dem hatte sich Arthur Kreuzer (1974) unter der Überschrift "Strafzettel für Ladendiebe - warum nicht?" angeschlossen. 1995 kam es dann zu einem Gesetzentwurf der Grünen (Volker Beck u.a.) ähnlichen Inhalts. '''Antikritik''': In der Reaktion auf das bislang nicht realisierte Reformvorhaben war von Kapitulation vor der „Einstiegskriminalität“, Dammbruch, „Perversion“ des Strafrechts usw. die Rede. Auch die Polizei verzichtet ungern auf den Straftatbestand, weil die Aufklärungsquote beim Ladendiebstahl die Gesamt-Aufklärungsquote, die sonst weit unter 50% liegt, aufhübscht. | ||
===Urheberrechtsverletzungen (§§ 106 ff. UrhG) === | ===Urheberrechtsverletzungen (§§ 106 ff. UrhG) === |