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=== Ladendiebstahl (AE-GLD) ===
=== Ladendiebstahl (AE-GLD) ===
Seit bald einem halben Jahrhundert wird auch die Entkriminalisierung des Ladendiebstahls diskutiert. Vorschläge dazu liegen seit dem AE-GLD (1974) und den Arbeiten der hessischen und der niedersächsischen Kommission "Kriminalpolitik", bzw. "zur Reform des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts" vor (vgl. Albrecht u.a. 1992 und Albrecht 1996).
Seit bald einem halben Jahrhundert wird auch die Entkriminalisierung des Ladendiebstahls diskutiert. '''Alternativen''': Vorschläge dazu liegen seit dem AE-GLD (1974) und den Arbeiten der hessischen und der niedersächsischen Kommission "Kriminalpolitik", bzw. "zur Reform des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts" vor (vgl. Albrecht u.a. 1992 und Albrecht 1996). Im November 1994 schlug der Deutsche Anwaltverein vor, die Strafjustiz von bagatellhaften Massendelikten wie Ladendiebstahl, fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Schwarzfahren zu entlasten; auffällige Ladendiebe könnten künftig zentral registriert, zu Schadensersatz verpflichtet und beim fünften Eintrag der Strafjustiz übergeben werden. Dem hatte sich Arthur Kreuzer (1974) unter der Überschrift "Strafzettel für Ladendiebe - warum nicht?" angeschlossen. 1995 kam es dann zu einem Gesetzentwurf der Grünen (Volker Beck u.a.) ähnlichen Inhalts. '''Antikritik''': In der Reaktion auf das bislang nicht realisierte Reformvorhaben war von Kapitulation vor der „Einstiegskriminalität“, Dammbruch, „Perversion“ des Strafrechts usw. die Rede.


===Urheberrechtsverletzungen (§§ 106 ff. UrhG) ===
===Urheberrechtsverletzungen (§§ 106 ff. UrhG) ===
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