Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen''' (DIE) ist eine Einheit der Polizei in (dem Bundesland) Hamburg. Zuständig ist es für Straftaten von Polizeibeamten, sonstigen Amtsträgern oder im Zusammenhang mit Korruption in Verwaltung und Wirtschaft - und zwar sowohl im Hinblick auf Prävention als auch in Bezug auf die Ermittlung von Straftaten. Die Organisation des DIE orientiert sich an den internationalen Standards der mit "internal affairs" befassten Polizeidienststellen.  
 
 
Das '''Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen''' (DIE) ist als Einheit der Polizei Hamburg zuständig für die Bearbeitung von Straftaten welche durch Polizeibeamte, sonstige Amtsträger oder im Zusammenhang mit Korruption in der Verwaltung sowie in der Wirtschaft begangen wurden. Analog hierzu ist das DIE die zentrale Stelle für entsprechend präventive Maßnahmen. Die Organisation des DIE orientiert sich dabei an den internationalen Standards der mit "internal affairs" befassten Polizeidienststellen.  
 


: Anschrift:
: Dezernat Interne Ermittlungen
: Dezernat Interne Ermittlungen
: Johanniswall 4
: Johanniswall 4
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==Entstehung und Entwicklung==
==Entstehung und Entwicklung==


Ende der 1970er Jahre gehörten dem öffentlichen Dienst in Hamburg rund 100.000 als [[Amtsdelikte|Amtsträger]] zu bezeichnende Bedienstete an. Bei Vorwürfen von [[Amtsdelikte|Amtsdelikten]] gegen diesen Personenkreis, zu dem auch rund 9.800 Polizeibeamte zählten, führte die Fachdirektion 6 (FD 6) der [[Polizei]] Hamburg die [[Strafrecht|strafrechtlichen]] Ermittlungen. Eine in dieser Zeit durch die Behörde für Inneres (BfI) eingerichtete Arbeitsgruppe [[Kriminalpolizei]] sprach im Rahmen der Erarbeitung von Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung in der Verbrechensbekämpfung die Empfehlung aus, die Ermittlungen von [[Amtsdelikte|Amtsdelikten]] aus der FD 6 herauszulösen und direkt beim [[Polizeipräsident|Polizeipräsidenten]] anzubinden.
Ende der 1970er Jahre gehörten dem öffentlichen Dienst in Hamburg rund 100.000 als [[Amtsdelikte|Amtsträger]] zu bezeichnende Bedienstete an, darunter fast 10.000 Polizeibeamte. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen diesen Personenkreis war die Fachdirektion 6 (FD 6) der [[Polizei]] Hamburg zuständig. Eine mit Fragen der Effektivitätssteigerung in der Verbrechensbekämpfung befasste Arbeitsgruppe der Innenbehörde empfahl die Herauslösung der Ermittlungszuständigkeit bei [[Amtsdelikte|Amtsdelikten]] aus der FD 6 und ihre direkte Unterstellung unter den [[Polizeipräsident|Polizeipräsidenten]]. Das führte am 01.05.1982 zur Einrichtung der Dienststelle "Präsidialstab 3" (Ps 3) mit Zuständigkeit für Amts- und Polizeidelikte. Untergebracht wurde Ps 3, dessen Personal sich aus lebens- und berufserfahrenen Beamten der Kriminalpolizei rekrutierte, allerdings außerhalb des Polizeipräsidiums und getrennt von anderen Polizeidienststellen. 1991 wurde Ps 3 anlässlich der vorübergehenden Abschaffung des Postens eines Polizeipräsidenten direkt dem Direktionsrecht des [[Staatsrat|Staatsrates]] der Innenbehörde unterstellt, ohne jedoch die Anbindung an die Polizei zu verlieren.  
 
Zum 01.05.1982 wurde daraufhin die Dienststelle Präsidialstab 3 (Ps 3) mit der Zuständigkeit für Amts- und Polizeidelikte eingerichtet. Die Anbindung erfolgte zwar direkt beim Polizeipräsidenten, die Unterbringung jedoch außerhalb des Polizeipräsidiums, getrennt von anderen Dienststellen der [[Polizei]]. Das Personal rekrutierte sich aus lebens- und berufserfahrenen Beamten der [[Kriminalpolizei]].
1991 wurde Ps 3, anlässlich der vorübergehenden Abschaffung des Postens eines Polizeipräsidentens, direkt dem Direktionsrecht des [[Staatsrat|Staatsrates]] der BfI unterstellt, ohne jedoch die Anbindung der Dienststelle an die [[Polizei]] aufzugeben.
 
1994 führte der sogenannte [[Hamburger Polizeiskandal]], in dem unter anderem schwerste [[Strafrecht|strafrechtliche]] Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben wurden, zum Rücktritt des damaligen [[Senator|Senators]] der BfI sowie zur Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Polizeisachen“ in der Justizbehörde. Diese stellte, im Rahmen einer bis in das Jahr 1990 rückwirkenden Untersuchung zu Amts- und Polizeidelikten, Defizite bei der Ermittlungstätigkeit sowohl der [[Staatsanwaltschaft]] als auch des Ps 3 fest.
 
Orientiert an internationalen Standards entsprechender "internal affairs" Einheiten wurden daraufhin konzeptionelle Änderungen entwickelt, mit deren Umsetzung am 01.02.1995 das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) entstand. In vier Ermittlungsgruppen arbeiteten jetzt 21 Mitarbeiter. Durch die unmittelbare Anbindung an den [[Staatsrat]] der BfI wurde dabei die Abgrenzung zum Amtsleiter der Polizei erreicht.
 
Bereits 1996 wurde das DIE erneut organisatorisch umstrukturiert. Mit hiernach über 40 Mitarbeitern wurde neben den personell verstärkten Ermittlungsgruppen auch eine eigene operative Einheit für die [[verdeckte Ermittlung]] eingerichtet.


1997 wurde auf Beschluss der [[Antikorruptionskonferenz]] (AKK) beim DIE die Zentrale Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung als zentraler Ansprechpartner für Fragen der [[Prävention]] und der [[Repression]] zur Bekämpfung der [[Korruption]] eingerichtet.  
1994 führte der sogenannte [[Hamburger Polizeiskandal]], in dem schwere [[Strafrecht|strafrechtliche]] Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben wurden, zum Rücktritt des damaligen Innensenators. Eine in der Justizbehörde eingerichtete „Arbeitsgruppe Polizeisachen“ stellte in einer bis in das Jahr 1990 zurückblickenden Untersuchung zu Amts- und Polizeidelikten Ermittlungsmängel bei [[Staatsanwaltschaft]] und Ps 3 fest. Als Konsequenz aus den Restrukturierungen, die in Anlehnung an internationale Erfahrungen mit "internal affairs" Einheiten durchgeführt wurden, entstand am 01.02.1995 das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE), das unmittelbar an den [[Staatsrat]] der Innenbehörde angebunden und dadurch gegenüber dem Amtsleiter der Polizei abgegrenzt wurde. Das DIE bestand zunächst aus 21 Mitarbeitern in vier Ermittlungsgruppen. Nach einer Umstrukturierung (1996) verfügte es über 40 Mitarbeiter, so dass nicht nur die Ermittlungsgruppen verstärkt werden, sondern auch eine eigene operative Einheit für die [[verdeckte Ermittlung]] eingerichtet werden konnte.


Im Jahre 2002 wurde durch den[[ Hamburger Senat]] eine Konzeption zur Korruptionsbekämpfung beschlossen. Als Auswirkung für das DIE wurde unter anderem die Personalstärke auf über 50 Mitarbeiter angehoben und eine Erweiterung der Zuständigkeiten vorgenommen. Neben der Einrichtung eines Bürgertelefons und Verbreiterung des öffentlichen Informationsangebotes wurden insbesondere Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention ausgeweitet.
Zu einer Expansion des DIE führte auch die Zuordnung der Zentralen Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung im Jahre 1997, die auf Beschluss der [[Antikorruptionskonferenz]] (AKK) eingerichtet worden war. Als der Hamburger Senat dann noch (2002) eine Konzeption zur Korruptionsbekämpfung beschloss, wurde die Personalstärke des DIE auf über 50 Mitarbeiter angehoben und eine Erweiterung der Zuständigkeiten vorgenommen (Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention, Verbreiterung der Öffentlichkeitsarbeit; Einrichtung eines Bürgertelefons).


==Zuständigkeit==
==Zuständigkeit==
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Das DIE ist zuständig für die Bearbeitung von Straftaten, welche durch Polizeibeamte, sonstige [[Amtsdelikte|Amtsträger]] oder im Zusammenhang mit[[ Korruption]] in der Verwaltung und Wirtschaft begangen wurden. Neben der [[Repression]] hat das DIE in diesen Bereichen entsprechend präventive Aufgaben. Als Basis hierfür dient die Erfassung, Zusammenstellung und Analyse entsprechender Erkenntnisse und Lagebilder.  
Das DIE ist zuständig für die Bearbeitung von Straftaten, welche durch Polizeibeamte, sonstige [[Amtsdelikte|Amtsträger]] oder im Zusammenhang mit[[ Korruption]] in der Verwaltung und Wirtschaft begangen wurden. Neben der [[Repression]] hat das DIE in diesen Bereichen entsprechend präventive Aufgaben. Als Basis hierfür dient die Erfassung, Zusammenstellung und Analyse entsprechender Erkenntnisse und Lagebilder.  


Grundsätzlich ist das DIE somit für alle Delikte des 30. Abschnitts des [[Strafgesetzbuch|Strafgesetzbuches]] (StGB) wie etwa [[Bestechlichkeit]] / [[Bestechung]] (§§ 332, 334 StGB) [[Rechtsbeugung]] (§ 339 StGB) oder  [[Körperverletzung]] im Amt (§ 340 StGB) sowie alle andere Delikte zuständig, die eine Erhöhung des Strafrahmens infolge einer Amtsträgereigenschaft vorsehen. Von dieser Zuständigkeit werden nicht nur hamburgische [[Amtsdelikte|Amtsträger]] erfasst, sondern alle auf Hamburger Hoheitsgebiet handelnde Amtsträger. Entscheidend ist, dass bei Delikten der [[Tatort]] in Hamburg liegt. Betroffen können somit auch Beschäftigte des Bundes, der Bahn, der Post oder in überwiegend staatlich kontrollierten Betrieben Arbeitende sein. wie zum Beispiel im [[öffentlicher Personennahverkehr|öffentlichen Personennahverkehr]] oder bei Energieversorgungsunternehmen.  
Grundsätzlich ist das DIE somit für alle Delikte des 30. Abschnitts des [[Strafgesetzbuch|Strafgesetzbuches]] (StGB) wie etwa [[Bestechlichkeit]] / [[Bestechung]] (§§ 332, 334 StGB) [[Rechtsbeugung]] (§ 339 StGB) oder  [[Körperverletzung]] im Amt (§ 340 StGB) sowie alle andere Delikte zuständig, die eine Erhöhung des Strafrahmens infolge einer Amtsträgereigenschaft vorsehen. Von dieser Zuständigkeit werden nicht nur hamburgische [[Amtsdelikte|Amtsträger]] erfasst, sondern alle auf Hamburger Hoheitsgebiet handelnde Amtsträger. Entscheidend ist, dass bei Delikten der [[Tatort]] in Hamburg liegt. Betroffen können somit auch Beschäftigte des Bundes, der Bahn, der Post oder in überwiegend staatlich kontrollierten Betrieben Arbeitende sein wie zum Beispiel im [[öffentlicher Personennahverkehr|öffentlichen Personennahverkehr]] oder bei Energieversorgungsunternehmen.  


Bei Polizeibediensteten ist das DIE über die oben genannten Delikte hinaus grundsätzlich für die Bearbeitung aller von dieser Personengruppe im Dienst begangenen Straftaten zuständig. Außerhalb des Dienstes von Polizeibediensteten begangene Straftaten werden vom DIE ebenfalls bearbeitet, wenn sie die Belange der [[Polizei]] in besonderem Maße berühren. Dies ist zum Beispiel der Fall bei besonders schweren Straftaten, wenn eine besondere Öffentlichkeitswirkung vorliegt oder sich das private Handeln direkt auf den Dienst auswirkt.     
Bei Polizeibediensteten ist das DIE über die oben genannten Delikte hinaus grundsätzlich für die Bearbeitung aller von dieser Personengruppe im Dienst begangenen Straftaten zuständig. Außerhalb des Dienstes von Polizeibediensteten begangene Straftaten werden vom DIE ebenfalls bearbeitet, wenn sie die Belange der [[Polizei]] in besonderem Maße berühren. Dies ist zum Beispiel der Fall bei besonders schweren Straftaten, wenn eine besondere Öffentlichkeitswirkung vorliegt oder sich das private Handeln direkt auf den Dienst auswirkt.     
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Das DIE ist organisatorisch direkt an den [[Staatsrat]] der [[Behörde für Inneres]] (BfI) angebunden. Obwohl es sich um eine polizeiliche Einheit handelt, untersteht diese nicht der [[Polizei]] sondern direkt dem Vertreter des [[Innensenator|Innensenators]]. Hierdurch soll eine größtmögliche Unabhängigkeit erreicht werden.
Das DIE ist organisatorisch direkt an den [[Staatsrat]] der [[Behörde für Inneres]] (BfI) angebunden. Obwohl es sich um eine polizeiliche Einheit handelt, untersteht diese nicht der [[Polizei]] sondern direkt dem Vertreter des [[Innensenator|Innensenators]]. Hierdurch soll eine größtmögliche Unabhängigkeit erreicht werden.


Das DIE gliedert sich neben der Dienststellenleitung in sieben Sachgebiete. In diesen Sachgebieten arbeiten über fünfzig Kriminal- und Schutzpolizeibeamte, Verwaltungsangestellte und Mitarbeiter der Steuerverwaltung in flexiblen Ermittlungsteams zusammen. Das Personal setzt sich dabei aus Mitarbeitern mit unterschiedlichem Spezialwissen zusammen, beispielsweise mit Vorerfahrungen in unterschiedlichen Kriminalitätsbereichen. Bei der Auswahl der Mitarbeiter wird insbesondere auch auf persönliche Integrität geachtet. Nach Ablauf einer festgelegten Verweildauer unterliegen die Mitarbeiter dem Prinzip der  Rotation und müssen das DIE somit wieder verlassen.
Das DIE gliedert sich neben der Dienststellenleitung in sieben Bereiche. Im Stab, in der Zentralen Beratungsstelle und in den fünf Sachgebieten arbeiten über fünfzig Kriminal- und Schutzpolizeibeamte, Verwaltungsangestellte und Mitarbeiter der Steuerverwaltung in flexiblen Ermittlungsteams zusammen. Das Personal setzt sich dabei aus Mitarbeitern mit unterschiedlichem Spezialwissen zusammen, beispielsweise mit Vorerfahrungen in unterschiedlichen Kriminalitätsbereichen. Bei der Auswahl der Mitarbeiter wird insbesondere auch auf persönliche Integrität geachtet. Nach Ablauf einer festgelegten Verweildauer unterliegen die Mitarbeiter dem Prinzip der  Rotation und müssen das DIE somit wieder verlassen.


===Stab===
===Stab===


Der Stab ist neben der Grundsatzsachbearbeitung und Gewährleistung des Dienstbetriebes zuständig für die Erstellung von Lagebildern, Statistiken und Analysen. Zudem plant und koordiniert er die Durchführung größerer Einsätzen des DIE.
Der Stab ist neben der Grundsatzsachbearbeitung und Gewährleistung des Dienstbetriebes zuständig für die Erstellung von Lagebildern, Statistiken und Analysen. Zudem plant und koordiniert er die Durchführung größerer Einsätze des DIE.


===Zentrale Beratungsstelle===
===Zentrale Beratungsstelle===
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===International===
===International===


Mit Beschluss des Rates der EU vom 24.210.2008 ist das DIE als eine von drei deutschen Kontaktstellen für internationale Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung benannt worden.   
Mit Beschluss des Rates der EU vom 24.10.2008 ist das DIE als eine von drei deutschen Kontaktstellen für internationale Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung benannt worden.   
Der Leiter des DIE ist Mitglied des Europäischen Netzwerkes zur Korruptionsbekämpfung ([[EPAC]]).  
Der Leiter des DIE ist Mitglied des Europäischen Netzwerkes zur Korruptionsbekämpfung ([[EPAC]]).  


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===National===
===National===


Neben einem ständigen Austausch der norddeutschen Küstenländern im Nordverbund erfolgen, über vielfältige anlassbezogene Kontakte hinaus, regelmäßige Arbeitstagungen mit den entsprechenden Einheiten anderer Bundesländer.
Innerhalb Deutschlands bestehen vielfältige anlassbezogene Kontakte des DIE zu entsprechenden Einheiten anderer Bundesländer. Darüber führen die Fachdienststellen regelmäßig gemeinsame Arbeitstagungen durch. Ebenso sind die Mitarbeiter des DIE in einer bundesweiten Gremienstruktur eingebunden. Im Nordverbund der norddeutschen Küstenländer erfolgt zudem ein ständiger Austausch auf Leitungs-, Stabs- und Sachbearbeiterebene.


===Regional===
===Regional===


Regional ist das DIE, neben der Funktion der direkt angegliederten Zentralen Beratungsstelle als Ansprechpartner für alle Behörden und Privatpersonen, zum Beispiel durch den Gesprächskreis [[Korruption]] mit der [[Staatsanwaltschaft]] konzeptionell tätig. Dem DIE obliegt zudem die Leitung und Moderation der [[Antikorruptionskonferenz]] mit unter anderem der [[Senatskanzlei]], den [[Innenrevision|Innenrevisionen]] der Behörden, der Justiz- und Baubehörde, dem [[Rechnungshof]], der [[Staatsanwaltschaft]] und der Abteilung [[Wirtschaftskriminalität]] des [[Landeskriminalamt|Landeskriminalamtes]]. Darüber hinaus besteht eine Zusammenarbeit mit der [[Hamburger Vertrauensstelle]] gegen[[ Korruption]], einer Maßnahme der Wirtschaft, unter anderem getragen durch [[PRO HONORE e.V.]] sowie der [[Handwerkskammer|Handwerks-]] und der [[Handelskammer|Handelskammer]] Hamburg.
Regional ist das DIE zentraler Ansprechpartner für alle Behörden und Privatpersonen im Zusammenhang mit [[Korruption]]. Konzeptionell ist das DIE im Gesprächskreis [[Korruption]] zusammen mit der [[Staatsanwaltschaft]] tätig. Dem DIE obliegt zudem die Leitung und Moderation der [[Antikorruptionskonferenz]] , an der Vertreter der [[Senatskanzlei]], der [[Innenrevision|Innenrevisionen]] aller Behörden, der Justiz- sowie der Baubehörde, des [[Rechnungshof|Rechnungshofes]], der [[Staatsanwaltschaft]] und der Abteilung [[Wirtschaftskriminalität]] des [[Landeskriminalamt|Landeskriminalamtes]] teilnehmen. Darüber hinaus besteht eine Zusammenarbeit mit der [[Hamburger Vertrauensstelle]] gegen[[ Korruption]], einer unter anderem durch durch [[PRO HONORE e.V.]] sowie der [[Handwerkskammer|Handwerks-]] und der [[Handelskammer|Handelskammer]] Hamburg getragenen Maßnahme der Wirtschaft.


==Literatur==
==Literatur==
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* http://www.hamburg.de/die
* http://www.hamburg.de/die
* http://www.hamburg.de/die/wir-ueber-uns/
* http://www.hamburg.de/korruption
* http://www.hamburg.de/korruption
* http://www.vertrauensstelle-hamburg.de
* http://www.vertrauensstelle-hamburg.de
* http://www.dbbakademie.de/fileadmin/dokumente/korruption-2005/BestPrac.pdf
* http://www.dbbakademie.de/fileadmin/dokumente/korruption-2005/BestPrac.pdf
* http://www.daten.european-police.eu/2010/schwanke.pdf
* http://www.daten.european-police.eu/2010/schwanke.pdf
* Leitender Polizeimitarbeiter entlassen (2008) [[http://www.welt.de/hamburg/article2107075/Leitender_Polizeimitarbeiter_entlassen.html]]