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'''Haft- bzw. Vollzugslockerungen''' sind vollzugliche Maßnahmen. Diese bieten den Strafgefangenen die Möglichkeit, sich während des laufenden [[Freiheitsentzug]](es), nach Maßgaben und Kontrolle des Strafvollzuges in Freiheit zu erproben. Ziel ist es, den Gefangenen zu befähigen, ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen. Dabei können Strafgefangene die Justizvollzugsanstalt für eine gewisse Zeit verlassen. Vollzugslockerungen eignen sich zur Überprüfung des Behandlungsfortschrittes und dem Vollzugsziel - der [[Resozialisierung]]. | '''Haft- bzw. Vollzugslockerungen''' sind vollzugliche Maßnahmen. Diese bieten den Strafgefangenen die Möglichkeit, sich während des laufenden [[Freiheitsentzug]](es), nach Maßgaben und Kontrolle des Strafvollzuges in Freiheit zu erproben. Ziel ist es, den Gefangenen zu befähigen, ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen. Dabei können Strafgefangene die Justizvollzugsanstalt für eine gewisse Zeit verlassen. Vollzugslockerungen eignen sich zur Überprüfung des Behandlungsfortschrittes und dem Vollzugsziel - der [[Resozialisierung]]. | ||