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1. Was ist HEADS? HEADS steht für Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei-Sexualstraftäter und bezeichnet nicht nur die Datei zur Erfassung der Straftäter, sondern auch die gesamte Konzeption zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Bayern.

Ziele von HEADS sind die Reduzierung des Risikos der Begehung einer neuen Straftat bei besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und der Schutz der Bevölkerung durch

• „Erkennen und dauerhafte Lokalisierung dieses Personenkreises

• Optimierung des Informationsflusses zwischen Justiz, Justiz- bzw. Maßregelvollzug und Polizei in Bezug auf die Täter

• Erfassung der relevanten Täterinformationen in einer eigenen EDV-Anwendung (HEADS)

• Informationsbewertung durch besonders geschulte Beamte

• Entwicklung von eigenen Interventionsstrategien und Beratung der Basisdienststellen bei deren Umsetzung der Maßnahmen

• Koordination und Dokumentation der getroffenen Maßnahmen

• Verbesserung der Ermittlungsunterstützung in herausragenden Fällen schwerer Sexualdelinquenz durch gemeinsamen Einsatz von ViCLAS (Violant Crime Lincage Analysis System) und HEADS (Modus-Täter-Überprüfung)“ (siehe HEADS-Konzeption vom 27.03.2008, S. 3f.)

Die Zielgruppe von HEADS sind Sexualstraftäter, die gem. § 181b StGB zu einer Freiheitsstrafe von min. 1 Jahr oder wegen Tötungsdelikten mit sexueller Komponente oder unklarer Motivlage zu einer Freiheitsstrafe von min. 2 Jahren verurteilt wurden und

• bei denen auf Grund der Vollverbüßung Führungsaufsicht eintritt (§ 68f. Abs. 1 Satz 1 StGB)

• die aus dem Vollzug einer stationären Maßnahme der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64 StGB) entlassen werden müssen (§ 67d Abs. 4,5,6 StGB)

• bei denen es sich um Bewährungsfälle handelt, die zunächst sozialprognostisch positiv bewertet wurden, im Verlauf der Bewährung jedoch ein erhöhtes Risiko entwickelten (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2008, S.4)

Die Eingruppierung von Straftätern in den von HEADS überwachten Personenkreis nehmen die zuständigen Stellen der Justiz (Führungsaufsichtsstellen) durch die Einschätzung als Risikoproband vor.

Eine weitere interne Kategorisierung findet durch die polizeiliche Zentralstelle statt und widmet sich der Frage, wie intensiv eine Begleitung/Überwachung stattfinden soll. Hierbei werden die HEADS-Probanden auf Grund ihrer Täterpersönlichkeit, des Verhaltens im Straf- oder Maßregelvollzug und der Bewertung der Anlasstat(en) in vier Kategorien unterteilt. Kategorie I für ein herausragendes Gefahrenpotential, Kategorie II bei einem hohen Gefahrenpotential, Kategorie III bei mittlerem Gefahrenpotential und Kategorie IV bei der Einschätzung eines unteren Gefahrenpotentials bzw. bei abgelaufener Führungsaufsicht (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2008, S.5f.)

Zum Verfahrensablauf (verkürzte Darstellung): Bereits vor der Entlassung eines möglichen Risikoprobanden aus dem Straf- oder Maßregelvollzug informiert die jeweilige Vollstreckungsbehörde die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob eine tatsächliche Einstufung als Risikoproband möglich ist und gibt ihre Informationen an die Führungsaufsichtsstelle und bei Vollverbüßern aus dem Strafvollzug und bei Entlassenen aus einer Entziehungsanstalt an die HEADS-Zentralstelle weiter (Bewährungsfälle und Entlassene aus der Maßregel sind keine Risikoprobanden und werden nicht in HEADS aufgenommen). Die Führungsaufsichtsstelle prüft die Eingruppierung als Risikoproband (bei Ablehnung Information der Zentralstelle und keine Aufnahme in HEADS) und leitet ihre Ergebnisse an die HEADS-Zentralstelle weiter. Bei zunächst positiv bewerteten Bewährungsfällen, die während der Bewährung ein erhöhtes Risiko entwickeln, informiert die zuständige Bewährungshilfestelle die Staatsanwaltschaft und diese die Zentralstelle. Die HEADS- Zentralstelle nimmt nun die Kategorisierung der Risikoprobanden vor und übermittelt ihre Informationen an die zuständigen Polizeidienststellen. Darüber hinaus steht sie den Polizeipräsidien und den Kriminalpolizeidienststellen beratend zur Seite. Die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen findet durch gesondert geschulte HEADS-Beamte in den lokalen Kriminaldienststellen statt und wird zentral bei HEADS dokumentiert. Konkrete Maßnahmen können vor allem die Durchführung von Gefährderansprachen, eine Vervollständigung der ED- und DNA-Unterlagen, die Überprüfung der tatsächlichen Wohnsitznahme und die Einhaltung von Auflagen und Weisungen und die enge Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer sein. (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2008, S.10)

Teil der Konzeption ist auch die Durchführung sog. „Runder Tische“ bei Sexualstraftätern, bei deren Entlassung oder während der Bewährungszeit eine abstrakte oder konkrete Gefährdung von anderen Personen zu befürchten ist. Hierbei sollen Vertreter von Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle, Strafvollstreckungskammer, Staatsanwaltschaft, Polizei, Bewährungshilfe und Sozial- und Kreisverwaltungsreferat gemeinsam eine koordinierte Vorgehensweise im Umgang mit dem Risikoprobanden entwickeln um so einen bestmöglichen Schutz potentieller Opfer zu erreichen. Diese „Runden Tische“ haben Modellcharakter im Raum München und sollen bei Bedarf auch in anderen Regionen eingesetzt werden.