HEADS in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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HEADS steht für '''H'''aft-'''E'''ntlassenen-'''A'''uskunfts-'''D'''atei-'''S'''exualstraftäter und bezeichnet nicht nur die Datei zur Erfassung der Straftäter, sondern auch die gesamte Konzeption zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Bayern. Als Ziele werden angegeben:
HEADS steht für '''H'''aft-'''E'''ntlassenen-'''A'''uskunfts-'''D'''atei-'''S'''exualstraftäter und bezeichnet nicht nur die Datei zur Erfassung der Straftäter, sondern auch die gesamte Konzeption zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Bayern. Als Ziele werden angegeben:
*die Reduzierung des Risikos der Begehung einer neuen Straftat bei besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und
*die Reduzierung des Risikos der Begehung einer neuen Straftat bei besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und
*der Schutz der Bevölkerung durch
*der Schutz der Bevölkerung durch "•Erkennen und dauerhafte Lokalisierung dieses Personenkreises •Optimierung des Informationsflusses zwischen Justiz, Justiz- bzw. Maßregelvollzug und Polizei in Bezug auf die Täter •Erfassung der relevanten Täterinformationen in einer eigenen EDV-Anwendung (HEADS) •Informationsbewertung durch besonders geschulte Beamte •Entwicklung von eigenen Interventionsstrategien und Beratung der Basisdienststellen bei deren Umsetzung der Maßnahmen •Koordination und Dokumentation der getroffenen Maßnahmen •Verbesserung der Ermittlungsunterstützung in herausragenden Fällen schwerer Sexualdelinquenz durch gemeinsamen Einsatz von [[ViCLAS]] und HEADS (Modus-Täter-Überprüfung)“ (aus: HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S. 3f.).


• Erkennen und dauerhafte Lokalisierung dieses Personenkreises
'''Zielgruppe''' von HEADS sind Sexualstraftäter, die gem. § 181b StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen Tötungsdelikten mit sexueller Komponente oder unklarer Motivlage zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden und bei denen auf Grund der Vollverbüßung Führungsaufsicht eintritt (§ 68f. Abs. 1 Satz 1 StGB) oder die aus dem Vollzug einer stationären Maßnahme der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64 StGB) entlassen werden müssen (§ 67d Abs. 4,5,6 StGB), bzw. bei denen es sich um Bewährungsfälle handelt, die zunächst sozialprognostisch positiv bewertet wurden, im Verlauf der Bewährung jedoch ein erhöhtes Risiko entwickelten (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.4)
• Optimierung des Informationsflusses zwischen Justiz, Justiz- bzw. Maßregelvollzug und Polizei in Bezug auf die Täter
• Erfassung der relevanten Täterinformationen in einer eigenen EDV-Anwendung (HEADS)
• Informationsbewertung durch besonders geschulte Beamte
• Entwicklung von eigenen Interventionsstrategien und Beratung der Basisdienststellen bei deren Umsetzung der Maßnahmen
• Koordination und Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
• Verbesserung der Ermittlungsunterstützung in herausragenden Fällen schwerer Sexualdelinquenz durch gemeinsamen Einsatz von [[ViCLAS]] und HEADS (Modus-Täter-Überprüfung)(aus: HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S. 3f.).


'''Zielgruppe''' von HEADS sind Sexualstraftäter, die gem. § 181b StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen Tötungsdelikten mit sexueller Komponente oder unklarer Motivlage zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden und
Die Eingruppierung von Straftätern in den von HEADS überwachten Personenkreis nehmen die zuständigen Stellen der Justiz (Führungsaufsichtsstellen) durch die Einschätzung als Risikoproband vor. Eine weitere interne Kategorisierung findet durch die polizeiliche Zentralstelle statt und widmet sich der Frage, wie intensiv eine Begleitung/Überwachung stattfinden soll. Hierbei werden die HEADS-Probanden auf Grund ihrer Täterpersönlichkeit, des Verhaltens im Straf- oder Maßregelvollzug und der Bewertung der Anlasstat(en)  in vier Kategorien unterteilt  
 
• bei denen auf Grund der Vollverbüßung Führungsaufsicht eintritt (§ 68f. Abs. 1 Satz 1 StGB)
 
• die aus dem Vollzug einer stationären Maßnahme der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64 StGB) entlassen werden müssen (§ 67d Abs. 4,5,6 StGB)
 
• bei denen es sich um Bewährungsfälle handelt, die zunächst sozialprognostisch positiv bewertet wurden, im Verlauf der Bewährung jedoch ein erhöhtes Risiko entwickelten (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.4)
 
Die Eingruppierung von Straftätern in den von HEADS überwachten Personenkreis nehmen die zuständigen Stellen der Justiz (Führungsaufsichtsstellen) durch die Einschätzung als Risikoproband vor.  
 
Eine weitere interne '''Kategorisierung''' findet durch die polizeiliche Zentralstelle statt und widmet sich der Frage, wie intensiv eine Begleitung/Überwachung stattfinden soll. Hierbei werden die HEADS-Probanden auf Grund ihrer Täterpersönlichkeit, des Verhaltens im Straf- oder Maßregelvollzug und der Bewertung der Anlasstat(en)  in vier Kategorien unterteilt  
(vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.5f.)
(vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.5f.)


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== Quellen ==
== Quellen ==
Konzeption "HEADS" vom 27.03.2009 (2. Auflage) mit Anlagen
Konzeption "HEADS" vom 27.03.2009 (2. Auflage) mit Anlagen (unveröffentlicht)


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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