HEADS in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
*der Schutz der Bevölkerung durch
*der Schutz der Bevölkerung durch


"• Erkennen und dauerhafte Lokalisierung dieses Personenkreises
• Erkennen und dauerhafte Lokalisierung dieses Personenkreises
• Optimierung des Informationsflusses zwischen Justiz, Justiz- bzw. Maßregelvollzug und Polizei in Bezug auf die Täter


Optimierung des Informationsflusses zwischen Justiz, Justiz- bzw. Maßregelvollzug und Polizei in Bezug auf die Täter
Erfassung der relevanten Täterinformationen in einer eigenen EDV-Anwendung (HEADS)


Erfassung der relevanten Täterinformationen in einer eigenen EDV-Anwendung (HEADS)
Informationsbewertung durch besonders geschulte Beamte


Informationsbewertung durch besonders geschulte Beamte
Entwicklung von eigenen Interventionsstrategien und Beratung der Basisdienststellen bei deren Umsetzung der Maßnahmen


Entwicklung von eigenen Interventionsstrategien und Beratung der Basisdienststellen bei deren Umsetzung der Maßnahmen
Koordination und Dokumentation der getroffenen Maßnahmen


• Koordination und Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
• Verbesserung der Ermittlungsunterstützung in herausragenden Fällen schwerer Sexualdelinquenz durch gemeinsamen Einsatz von [[ViCLAS]] und HEADS (Modus-Täter-Überprüfung)“ (aus: HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S. 3f.).
 
• Verbesserung der Ermittlungsunterstützung in herausragenden Fällen schwerer Sexualdelinquenz durch gemeinsamen Einsatz von [[ViCLAS]] und HEADS (Modus-Täter-Überprüfung)“ (aus: HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S. 3f.).


'''Zielgruppe''' von HEADS sind Sexualstraftäter, die gem. § 181b StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen Tötungsdelikten mit sexueller Komponente oder unklarer Motivlage zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden und
'''Zielgruppe''' von HEADS sind Sexualstraftäter, die gem. § 181b StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen Tötungsdelikten mit sexueller Komponente oder unklarer Motivlage zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden und
31.738

Bearbeitungen