HEADS in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach einem Jahr im Betrieb wurde das HEADS-Konzept Anfang 2008 evaluiert und anschließend überarbeitet. Ziel der Evaluation war die Feststellung der Effizienz und der Akzeptanz des Verfahrens bei den Beteiligten.  Änderungen/Präzisierungen fanden vor allem bei der Beschreibung der Zielgruppe und der Kategorisierung (Einführung einer vierten Kategorie für Sexualstraftäter bei denen die Führungsaufsicht abgelaufen ist, die sich bereits mehrere Jahre in der Datenbank von HEADS befinden und die weiterhin als rückfallgefährdet eingeschätzt werden) statt, sowie bei der Beschreibung der „Maßnahmen der regionalen Dienststellen und der Dokumentation in HEADS“. Darüber hinaus gab es eine Änderung bei der Berücksichtigung des Jugendrichters im Verfahren und der Dienststellenbezeichnung der Zentralstelle HEADS. Mit Stand 27.03.2009 wurde die überarbeitete Fassung des HEADS-Konzepts herausgegeben.
Nach einem Jahr im Betrieb wurde das HEADS-Konzept Anfang 2008 evaluiert und anschließend überarbeitet. Ziel der Evaluation war die Feststellung der Effizienz und der Akzeptanz des Verfahrens bei den Beteiligten.  Änderungen/Präzisierungen fanden vor allem bei der Beschreibung der Zielgruppe und der Kategorisierung (Einführung einer vierten Kategorie für Sexualstraftäter bei denen die Führungsaufsicht abgelaufen ist, die sich bereits mehrere Jahre in der Datenbank von HEADS befinden und die weiterhin als rückfallgefährdet eingeschätzt werden) statt, sowie bei der Beschreibung der „Maßnahmen der regionalen Dienststellen und der Dokumentation in HEADS“. Darüber hinaus gab es eine Änderung bei der Berücksichtigung des Jugendrichters im Verfahren und der Dienststellenbezeichnung der Zentralstelle HEADS. Mit Stand 27.03.2009 wurde die überarbeitete Fassung des HEADS-Konzepts herausgegeben.


== 3. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für HEADS? ==
== Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für HEADS? ==


Durch die Arbeit mit HEADS nehmen die Beamten Aufgaben gem. Art. 2 Abs. 1, 3 und 4 PAG wahr. Die allgemeinen Voraussetzungen ergeben sich aus  
Durch die Arbeit mit HEADS nehmen die Beamten Aufgaben gem. Art. 2 Abs. 1, 3 und 4 PAG wahr. Die allgemeinen Voraussetzungen ergeben sich aus  
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