HEADS in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Teil der Konzeption ist auch die Durchführung sog. „'''Runder Tische'''“ bei Sexualstraftätern, bei deren Entlassung oder während der Bewährungszeit eine abstrakte oder konkrete Gefährdung von anderen Personen zu befürchten ist. Hierbei sollen Vertreter von Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle, Strafvollstreckungskammer, Staatsanwaltschaft, Polizei, Bewährungshilfe und Sozial- und Kreisverwaltungsreferat gemeinsam eine koordinierte Vorgehensweise im Umgang mit dem Risikoprobanden entwickeln um so einen bestmöglichen Schutz potentieller Opfer zu erreichen. Diese „Runden Tische“ haben Modellcharakter im Raum München und sollen bei Bedarf auch in anderen Regionen eingesetzt werden.
Teil der Konzeption ist auch die Durchführung sog. „'''Runder Tische'''“ bei Sexualstraftätern, bei deren Entlassung oder während der Bewährungszeit eine abstrakte oder konkrete Gefährdung von anderen Personen zu befürchten ist. Hierbei sollen Vertreter von Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle, Strafvollstreckungskammer, Staatsanwaltschaft, Polizei, Bewährungshilfe und Sozial- und Kreisverwaltungsreferat gemeinsam eine koordinierte Vorgehensweise im Umgang mit dem Risikoprobanden entwickeln um so einen bestmöglichen Schutz potentieller Opfer zu erreichen. Diese „Runden Tische“ haben Modellcharakter im Raum München und sollen bei Bedarf auch in anderen Regionen eingesetzt werden.


== 2. Wie entstand HEADS? ==
== Wie entstand HEADS? ==


Am 01.10.2006 führte der Freistaat Bayern als erstes Bundesland eine Konzeption zur Überwachung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ein. Die Konzeption entstand in Zusammenarbeit der Staatsministerien der Justiz und des Verbraucherschutzes, des Inneren und des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Diese Arbeitsgruppe bildete sich auf Grund des aufsehenerregenden Rückfalls des Straftäters Martin P., der nicht mal ein Jahr nach der Entlassung aus 9jähriger Haft erneut einen sexuell motivierten Mord an einem Jungen beging. Bei der Nachbereitung dieses Falles durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Justiz, der Bewährungshilfe, der Jugendhilfe und der Polizei, fiel der Bedarf einer besseren Zusammenarbeit der einzelnen Stellen auf und führte letztlich zur Entwicklung von HEADS.
Am 01.10.2006 führte der Freistaat Bayern als erstes Bundesland eine Konzeption zur Überwachung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ein. Die Konzeption entstand in Zusammenarbeit der Staatsministerien der Justiz und des Verbraucherschutzes, des Inneren und des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Diese Arbeitsgruppe bildete sich auf Grund des aufsehenerregenden Rückfalls des Straftäters Martin P., der nicht mal ein Jahr nach der Entlassung aus 9jähriger Haft erneut einen sexuell motivierten Mord an einem Jungen beging. Bei der Nachbereitung dieses Falles durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Justiz, der Bewährungshilfe, der Jugendhilfe und der Polizei, fiel der Bedarf einer besseren Zusammenarbeit der einzelnen Stellen auf und führte letztlich zur Entwicklung von HEADS.
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