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• Koordination und Dokumentation der getroffenen Maßnahmen | • Koordination und Dokumentation der getroffenen Maßnahmen | ||
• Verbesserung der Ermittlungsunterstützung in herausragenden Fällen schwerer Sexualdelinquenz durch gemeinsamen Einsatz von [[ViCLAS]] und HEADS (Modus-Täter-Überprüfung)“ (siehe HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S. 3f.) | • Verbesserung der Ermittlungsunterstützung in herausragenden Fällen schwerer Sexualdelinquenz durch gemeinsamen Einsatz von [[ViCLAS]] und HEADS (Modus-Täter-Überprüfung)“ | ||
(siehe HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S. 3f.) | |||
Die '''Zielgruppe''' von HEADS sind Sexualstraftäter, die gem. § 181b StGB zu einer Freiheitsstrafe von min. 1 Jahr oder wegen Tötungsdelikten mit sexueller Komponente oder unklarer Motivlage zu einer Freiheitsstrafe von min. 2 Jahren verurteilt wurden und | Die '''Zielgruppe''' von HEADS sind Sexualstraftäter, die gem. § 181b StGB zu einer Freiheitsstrafe von min. 1 Jahr oder wegen Tötungsdelikten mit sexueller Komponente oder unklarer Motivlage zu einer Freiheitsstrafe von min. 2 Jahren verurteilt wurden und | ||
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• die aus dem Vollzug einer stationären Maßnahme der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64 StGB) entlassen werden müssen (§ 67d Abs. 4,5,6 StGB) | • die aus dem Vollzug einer stationären Maßnahme der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64 StGB) entlassen werden müssen (§ 67d Abs. 4,5,6 StGB) | ||
• bei denen es sich um Bewährungsfälle handelt, die zunächst sozialprognostisch positiv bewertet wurden, im Verlauf der Bewährung jedoch ein erhöhtes Risiko entwickelten (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.4) | • bei denen es sich um Bewährungsfälle handelt, die zunächst sozialprognostisch positiv bewertet wurden, im Verlauf der Bewährung jedoch ein erhöhtes Risiko entwickelten | ||
(vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.4) | |||
Die Eingruppierung von Straftätern in den von HEADS überwachten Personenkreis nehmen die zuständigen Stellen der Justiz (Führungsaufsichtsstellen) durch die Einschätzung als Risikoproband vor. | Die Eingruppierung von Straftätern in den von HEADS überwachten Personenkreis nehmen die zuständigen Stellen der Justiz (Führungsaufsichtsstellen) durch die Einschätzung als Risikoproband vor. | ||
Eine weitere interne '''Kategorisierung''' findet durch die polizeiliche Zentralstelle statt und widmet sich der Frage, wie intensiv eine Begleitung/Überwachung stattfinden soll. Hierbei werden die HEADS-Probanden auf Grund ihrer Täterpersönlichkeit, des Verhaltens im Straf- oder Maßregelvollzug und der Bewertung der Anlasstat(en) in vier Kategorien unterteilt. (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.5f.) | Eine weitere interne '''Kategorisierung''' findet durch die polizeiliche Zentralstelle statt und widmet sich der Frage, wie intensiv eine Begleitung/Überwachung stattfinden soll. Hierbei werden die HEADS-Probanden auf Grund ihrer Täterpersönlichkeit, des Verhaltens im Straf- oder Maßregelvollzug und der Bewertung der Anlasstat(en) in vier Kategorien unterteilt. | ||
(vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.5f.) | |||
Zum '''Verfahrensablauf''' (verkürzte Darstellung): | Zum '''Verfahrensablauf''' (verkürzte Darstellung): |
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