HEADS in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits vor der Entlassung eines möglichen Risikoprobanden aus dem Straf- oder Maßregelvollzug informiert die jeweilige Vollstreckungsbehörde die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob eine tatsächliche Einstufung als Risikoproband möglich ist und gibt ihre Informationen an die Führungsaufsichtsstelle, sowie bei Vollverbüßern aus dem Strafvollzug und Entlassenen aus einer Entziehungsanstalt an die HEADS-Zentralstelle weiter (Bewährungsfälle und Entlassene aus der Maßregel sind keine Risikoprobanden und werden (zunächst) nicht in HEADS aufgenommen). Die Führungsaufsichtsstelle prüft die Eingruppierung als Risikoproband  (bei Ablehnung Information der Zentralstelle und keine Aufnahme in HEADS) und leitet ihre Ergebnisse an die HEADS-Zentralstelle weiter. Bei zunächst positiv bewerteten Bewährungsfällen, die während der Bewährung ein erhöhtes Risiko entwickeln, informiert die zuständige Bewährungshilfestelle die Staatsanwaltschaft und diese die Zentralstelle.  
Bereits vor der Entlassung eines möglichen Risikoprobanden aus dem [[Strafvollzug]] oder [[Maßregelvollzug]] informiert die jeweilige Vollstreckungsbehörde die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob eine tatsächliche Einstufung als Risikoproband möglich ist und gibt ihre Informationen an die Führungsaufsichtsstelle, sowie bei Vollverbüßern aus dem Strafvollzug und Entlassenen aus einer Entziehungsanstalt an die HEADS-Zentralstelle weiter (Bewährungsfälle und Entlassene aus der Maßregel sind keine Risikoprobanden und werden (zunächst) nicht in HEADS aufgenommen). Die Führungsaufsichtsstelle prüft die Eingruppierung als Risikoproband  (bei Ablehnung Information der Zentralstelle und keine Aufnahme in HEADS) und leitet ihre Ergebnisse an die HEADS-Zentralstelle weiter. Bei zunächst positiv bewerteten Bewährungsfällen, die während der Bewährung ein erhöhtes Risiko entwickeln, informiert die zuständige Bewährungshilfestelle die Staatsanwaltschaft und diese die Zentralstelle.  


Die HEADS- Zentralstelle nimmt nun die Kategorisierung der Risikoprobanden vor und übermittelt ihre Informationen an die zuständigen Polizeidienststellen. Darüber hinaus steht sie den Polizeipräsidien und den Kriminalpolizeidienststellen beratend zur Seite. Die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen findet durch gesondert geschulte HEADS-Beamte in den lokalen Kriminaldienststellen statt und wird zentral bei HEADS dokumentiert. Konkrete Maßnahmen können vor allem die Durchführung von Gefährderansprachen, eine Vervollständigung der ED- und DNA-Unterlagen, die Überprüfung der tatsächlichen Wohnsitznahme, die Einhaltung von Auflagen und Weisungen und die enge Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer sein. (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.10).
Die HEADS- Zentralstelle nimmt nun die Kategorisierung der Risikoprobanden vor und übermittelt ihre Informationen an die zuständigen Polizeidienststellen. Darüber hinaus steht sie den Polizeipräsidien und den Kriminalpolizeidienststellen beratend zur Seite. Die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen findet durch gesondert geschulte HEADS-Beamte in den lokalen Kriminaldienststellen statt und wird zentral bei HEADS dokumentiert. Konkrete Maßnahmen können vor allem die Durchführung von Gefährderansprachen, eine Vervollständigung der ED- und DNA-Unterlagen, die Überprüfung der tatsächlichen Wohnsitznahme, die Einhaltung von Auflagen und Weisungen und die enge Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer sein. (vgl. HEADS-Konzeption vom 27.03.2009, S.10).
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