Häusliche Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Zivilrecht - Gewaltschutzgesetz (GwSchG)''''':
'''''Zivilrecht - Gewaltschutzgesetz (GwSchG)''''':
Am 01.01.2002 ist das „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“ in Kraft getreten. Für die Opfer besteht damit die Möglichkeit den Täter im Eilverfahren aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Besonders der Grundsatz „Wer schlägt, der geht- das Opfer bleibt in der Wohnung“ wurde umfassend im Recht verankert.  
Am 01.01.2002 ist das „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“ in Kraft getreten. Für die Opfer besteht damit die Möglichkeit den Täter im Eilverfahren aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Besonders der Grundsatz „Wer schlägt, der geht - das Opfer bleibt in der Wohnung“ wurde umfassend im Recht verankert.  


'''''Polizeirecht''''':
'''''Polizeirecht''''':
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