Häusliche Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kriminologische Relevanz ==
== Kriminologische Relevanz ==


Häusliche Gewalt findet vorwiegend in der privaten Umgebung statt und entzieht sich damit häufig formeller und informeller sozialer Kontrolle. Die Ergebnisse der Dunkelfeldstudien zeigen, dass der soziale Nahbereich besonders für Frauen ein erhebliches Risiko der primären [[Viktimisierung]] beinhaltet. Der bzw. die Geschädigte kann direkte physische Verletzungen erleiden, aber auch psychischer Art (z.B. Depression). Ein indirekter sekundärer Schaden  tritt durch unsensibles Verhalten der Bekannten oder Verwandten ein. Möglich wären auch unangemessene Reaktionsweisen professionell zu handelnder Akteure (Polizei). Entweder wird dem Opfer nicht geglaubt oder ihm vorgeworfen, dass die Tat zu verhindern gewesen wäre. Durch fehlerhaften Umgang von Polizei und Justiz im Strafverfahren kann eine tertiäre Viktimisierung eintreten, wodurch die Übernahme der Opferrolle erfolgt.                          Im Bereich der häuslichen Gewalt wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen.
Häusliche Gewalt findet vorwiegend in der privaten Umgebung statt und entzieht sich damit häufig formeller und informeller sozialer Kontrolle. Die Ergebnisse der Dunkelfeldstudien zeigen, dass der soziale Nahbereich besonders für Frauen ein erhebliches Risiko der primären [[Viktimisierung]] beinhaltet. Der bzw. die Geschädigte kann direkte physische Verletzungen erleiden, aber auch psychischer Art (z.B. Depression). Ein indirekter sekundärer Schaden  tritt durch unsensibles Verhalten der Bekannten oder Verwandten ein. Möglich wären auch unangemessene Reaktionsweisen professionell zu handelnder Akteure (Polizei). Entweder wird dem Opfer nicht geglaubt oder ihm vorgeworfen, dass die Tat zu verhindern gewesen wäre. Durch fehlerhaften Umgang von Polizei und Justiz im Strafverfahren kann eine tertiäre Viktimisierung eintreten, wodurch die Übernahme der Opferrolle erfolgt.                           


Die KFN Opferbefragung 1992 stellte zum Beispiel heraus, dass 93,3% der Vorfälle sexueller Gewalt gegen Frauen aus dem familiären Bereich nicht angezeigt wurden (Wetzels/Pfeiffer 1995: 14).  
Im Bereich der häuslichen Gewalt wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen. Die KFN Opferbefragung 1992 stellte zum Beispiel heraus, dass 93,3% der Vorfälle sexueller Gewalt gegen Frauen aus dem familiären Bereich nicht angezeigt wurden (Wetzels/Pfeiffer 1995: 14).  


Wichtiges Ziel im Zusammenhang mit dieser Problematik ist die [[Prävention]]. Dabei dienen Frauenhäuser und Beratungsstellen als Hilfseinrichtungen nach Gewaltereignissen. Außerdem soll die Arbeit mit Tätern den Schutz des Opfers erhöhen (Kaselitz/Lercher 2002: 50ff.). Politische Präventionsmaßnahmen zeigen sich durch die im Jahre 1999 und 2007 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionspläne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Diese Handlungskonzepte zielen auf die Aufklärung und Bewusstseinsänderung der Bevölkerung sowie die dauernde Verminderung entsprechender Übergriffe. Im Jahr 2011 unterzeichnete Deutschland zusätzlich als eines von 13 Mitgliedsstaaten des Europarates die Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Leuze-Mohr weist aber darauf hin, dass dieses Phänomen zwar gesellschaftlich als strafwürdig anerkannt ist, jedoch immer noch davor gescheut wird, in die Privatsphäre einzugreifen (2001: 18).
Wichtiges Ziel im Zusammenhang mit dieser Problematik ist die [[Prävention]]. Dabei dienen Frauenhäuser und Beratungsstellen als Hilfseinrichtungen nach Gewaltereignissen. Außerdem soll die Arbeit mit Tätern den Schutz des Opfers erhöhen (Kaselitz/Lercher 2002: 50ff.). Politische Präventionsmaßnahmen zeigen sich durch die im Jahre 1999 und 2007 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionspläne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Diese Handlungskonzepte zielen auf die Aufklärung und Bewusstseinsänderung der Bevölkerung sowie die dauernde Verminderung entsprechender Übergriffe. Im Jahr 2011 unterzeichnete Deutschland zusätzlich als eines von 13 Mitgliedsstaaten des Europarates die Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Leuze-Mohr weist aber darauf hin, dass dieses Phänomen zwar gesellschaftlich als strafwürdig anerkannt ist, jedoch immer noch davor gescheut wird, in die Privatsphäre einzugreifen (2001: 18).
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