Graffiti: Unterschied zwischen den Versionen

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== Etymologie ==
== Etymologie ==
Der Begriff stammt  aus dem Italienischen (sgraffiare = kratzen) und bedeutet soviel wie „Eingeritztes“. Graffito war die ursprüngliche Bezeichnung für altsteinzeitliche Wandmalereien.
Der Begriff stammt  aus dem Italienischen (sgraffiare = kratzen) und bedeutet soviel wie „Eingeritztes“.  
Graffito war die ursprüngliche Bezeichnung für altsteinzeitliche Wandmalereien.
 
Die Pluralform Graffiti wurde in Deutschland als Überbegriff für graphische oder bildhafte Darstellungen im öffentlichen Raum aus dem Amerikanischen übernommen.
Die Pluralform Graffiti wurde in Deutschland als Überbegriff für graphische oder bildhafte Darstellungen im öffentlichen Raum aus dem Amerikanischen übernommen.


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2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetzes in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt:
2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetzes in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt:
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.


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