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== Etymologie == | == Etymologie == | ||
Der Begriff stammt aus dem Italienischen (sgraffiare = kratzen) und bedeutet soviel wie „Eingeritztes“. Graffito war die ursprüngliche Bezeichnung für altsteinzeitliche Wandmalereien. | Der Begriff stammt aus dem Italienischen (sgraffiare = kratzen) und bedeutet soviel wie „Eingeritztes“. | ||
Graffito war die ursprüngliche Bezeichnung für altsteinzeitliche Wandmalereien. | |||
Die Pluralform Graffiti wurde in Deutschland als Überbegriff für graphische oder bildhafte Darstellungen im öffentlichen Raum aus dem Amerikanischen übernommen. | Die Pluralform Graffiti wurde in Deutschland als Überbegriff für graphische oder bildhafte Darstellungen im öffentlichen Raum aus dem Amerikanischen übernommen. | ||
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2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetzes in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt: | 2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetzes in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt: | ||
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. | (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. | ||
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