Graffiti: Unterschied zwischen den Versionen

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2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt:
2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt:
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
 
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.


Die Sachbeschädigungsparagraf wurden um das Merkmal der Verunstaltung ergänzt und das Anbringen von Graffitis dadurch zum Straftatbestand.
Die Sachbeschädigungsparagraf wurden um das Merkmal der Verunstaltung ergänzt und das Anbringen von Graffitis dadurch zum Straftatbestand.
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