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2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt: | 2005 wurden erneut die Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzesentwurf der SPD und Grünen trat 2005 im Rahmen des 39. Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft. Dieses ist auch als Anti-Graffiti-Gesetz bekannt. Die §§ 303 (Sachbeschädigung) und 304 (gemeinschaftliche Sachbeschädigung) wurden um folgenden Artikel ergänzt: | ||
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. | |||
Die Sachbeschädigungsparagraf wurden um das Merkmal der Verunstaltung ergänzt und das Anbringen von Graffitis dadurch zum Straftatbestand. | Die Sachbeschädigungsparagraf wurden um das Merkmal der Verunstaltung ergänzt und das Anbringen von Graffitis dadurch zum Straftatbestand. |
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