Gnade: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gnade, wie sie historisch gewachsen ist, ist die menschliche und moralische Komponente des Rechts und umschließt die Milde, das Verzeihen, Vergeben und Vergessen. Im umfassenden Sinne bedeutet Begnadigung Gunstbezeugung oder Vorteilsgewährung durch einen Träger hoheitlicher Gewalt. Im Rechtssinne meint dies die Freistellung eines Einzelnen von den durch rechtskräftiges Urteil festgestellten [[Strafe|Strafen]] und Nebenfolgen.
Die Gnade, wie sie historisch gewachsen ist, ist die menschliche und moralische Komponente des Rechts und umschließt die Milde, das Verzeihen, Vergeben und Vergessen. Im umfassenden Sinne bedeutet Begnadigung Gunstbezeugung oder Vorteilsgewährung durch einen Träger hoheitlicher Gewalt. Im Rechtssinne meint dies die Freistellung eines Einzelnen von den durch rechtskräftiges Urteil festgestellten [[Strafe|Strafen]] und Nebenfolgen.


Aus rechtstheoretischer Sicht ist die Gnade ein historisch übernommenes Korrektiv zur verhängten Strafe. Sie soll Härten des Gesetzes, etwaige Irrtümer der Urteilsfindung und Unbilligkeiten bei nachträglich veränderten oder persönlichen Verhältnissen ausgleichen.
Aus rechtstheoretischer Sicht ist die Gnade ein historisch überkommenes Korrektiv zur verhängten Strafe. Sie soll Härten des Gesetzes, etwaige Irrtümer der Urteilsfindung und Unbilligkeiten bei nachträglich veränderten oder persönlichen Verhältnissen ausgleichen.


==Historische Entwicklung der Gnade==
==Historische Entwicklung der Gnade==
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