Gnade: Unterschied zwischen den Versionen

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Kritikwürdig ist die unterschiedliche Handhabung der Gnade in den einzelnen Bundesländern, die sich aus den amtlichen Statistiken ersehen lässt. Den Gnadengesuchen in den verschiedenen Bundesländern wird unterschiedlich häufig stattgegeben. In Berlin, dem einzigen Bundesland, in dem es eine Kommission für Gnadensachen gibt, werden die Reststrafenaussetzungen häufiger im Weg der Gnade als über Vorschriften der §§ 57 ff StGB gewährt. In Bayern und Thüringen hingegen ist die Möglichkeit im Wege der Gnade eine Reststrafenaussetzung zu erlangen, fast aussichtslos.
Kritikwürdig ist die unterschiedliche Handhabung der Gnade in den einzelnen Bundesländern, die sich aus den amtlichen Statistiken ersehen lässt. Den Gnadengesuchen in den verschiedenen Bundesländern wird unterschiedlich häufig stattgegeben. In Berlin, dem einzigen Bundesland, in dem es eine Kommission für Gnadensachen gibt, werden die Reststrafenaussetzungen häufiger im Weg der Gnade als über Vorschriften der [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57.html §§ 57 ff StGB] gewährt. In Bayern und Thüringen hingegen ist die Möglichkeit im Wege der Gnade eine Reststrafenaussetzung zu erlangen, fast aussichtslos.
 


==Quellen==
==Quellen==
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