Gnade: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gnade als kriminalpolitisches Instrument==
==Gnade als kriminalpolitisches Instrument==
Gnade dient nicht nur zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit sondern wird auch als kriminalpolitisches Instrument eingesetzt.  Gnade wird zur Erprobung von Veränderungen im strafrechtlichen Sanktionssystem genutzt. So wird in kurzfristigen und regional begrenzten Projekten mit Hilfe der Gnade Einfluss auf die aktuelle Situation im Strafvollzug genommen. Die Projekte sollen erster Linie die angespannte Lage im Strafvollzug etwas lockern indem Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Vornehmlich handelt es sich dabei um den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen.
Gnade dient nicht nur zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit sondern wird auch als kriminalpolitisches Instrument eingesetzt.  Gnade wird zur Erprobung von Veränderungen im strafrechtlichen Sanktionssystem genutzt. So wird in kurzfristigen und regional begrenzten Projekten mit Hilfe der Gnade Einfluss auf die aktuelle Situation im Strafvollzug genommen. Die Projekte sollen erster Linie die angespannte Lage im Strafvollzug etwas lockern indem Verurteilte vorzeitig aus der [[Haft]] entlassen werden. Vornehmlich handelt es sich dabei um den Vollzug von [[Ersatzfreiheitsstrafen]].




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Die Instrumentalisierung der Gnade zu kriminalpolitischen Zwecken stellt  eine Möglichkeit zur Erprobung kriminalpolitischer Reaktionsformen dar. Eine langfristige Instrumentalisierung der Gnade ist jedoch kritisch zu betrachten. Bei der Weihnachtsgnade wird aus Anlass des Weihnachtsfestes in den meisten Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) ein Sammelgnadenerweis gewährt, der über den Zeitraum von § 16 Abs. 2 StVollzG hinaus eine vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen ermöglicht. Vielfach wird diese Maßnahme als Weihnachtsamnestie bezeichnet, obwohl dies unzutreffend ist, da sie aufgrund von Anordnungen der Justizminister ergeht und nicht durch formelles Gesetz beschlossen wird. In manchen Bundesländern erfolgen die vorzeitigen Entlassungen so massiv, dass sie nur schwer mit rechtstaatlichen Gesichtspunkten vereinbar ist.
Die Instrumentalisierung der Gnade zu kriminalpolitischen Zwecken stellt  eine Möglichkeit zur Erprobung kriminalpolitischer Reaktionsformen dar. Eine langfristige Instrumentalisierung der Gnade ist jedoch kritisch zu betrachten. Bei der Weihnachtsgnade wird aus Anlass des Weihnachtsfestes in den meisten Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) ein Sammelgnadenerweis gewährt, der über den Zeitraum von [http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/__16.html § 16 Abs. 2 StVollzG] hinaus eine vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen ermöglicht. Vielfach wird diese Maßnahme als Weihnachtsamnestie bezeichnet, obwohl dies unzutreffend ist, da sie aufgrund von Anordnungen der Justizminister ergeht und nicht durch formelles Gesetz beschlossen wird. In manchen Bundesländern erfolgen die vorzeitigen Entlassungen so massiv, dass sie nur schwer mit rechtstaatlichen Gesichtspunkten vereinbar ist.
 


==Statistiken==
==Statistiken==
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