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Bei Begnadigungen, die offensichtlich ein Fehlurteil korrigieren sollen, kann die Gnadenwürdigkeit naturgemäß keine Rolle spielen. | Bei Begnadigungen, die offensichtlich ein Fehlurteil korrigieren sollen, kann die Gnadenwürdigkeit naturgemäß keine Rolle spielen. | ||
==Gnade als kriminalpolitisches Instrument== | ==Gnade als kriminalpolitisches Instrument== |
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