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===Gnadenwürdigkeit===
===Gnadenwürdigkeit===
In der Literatur wird neben den Gnadengründen auch die Gnadenwürdigkeit diskutiert auch wenn diese den Gnadenordnungen und dem Bundesverfassungsgericht zufolge keine Voraussetzung für einen Gnadenerweis darstellt. Die Gnadenwürdigkeit ist gegeben, wenn Persönlichkeit und Charakter des Gesuchstellers, sein Verhalten und seine Lebensführung im Strafverfahren und nach der Tat vermuten lasse, er sei zur Einsicht gekommen und fähig in Zukunft ein geordnetes und rechtstreues Leben zu führen. Die Begnadigungsbehörde muss zu der Überzeugung gelangen, dem Verurteilten könne eine günstige Prognose gestellt werden.
In der Literatur wird neben den Gnadengründen auch die Gnadenwürdigkeit diskutiert auch wenn diese den Gnadenordnungen und dem Bundesverfassungsgericht zufolge keine Voraussetzung für einen Gnadenerweis darstellt. Die Gnadenwürdigkeit ist gegeben, wenn Persönlichkeit und Charakter des Gesuchstellers, sein Verhalten und seine Lebensführung im Strafverfahren und nach der Tat vermuten lassen, er sei zur Einsicht gekommen und fähig in Zukunft ein geordnetes und rechtstreues Leben zu führen. Die Begnadigungsbehörde muss zu der Überzeugung gelangen, dem Verurteilten könne eine günstige Prognose gestellt werden.


Aspekte, die für eine Gnadenwürdigkeit sprechen:  
Aspekte, die für eine Gnadenwürdigkeit sprechen:  
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Bei Begnadigungen, die offensichtlich ein Fehlurteil korrigieren sollen, kann die Gnadenwürdigkeit naturgemäß keine Rolle spielen.
Bei Begnadigungen, die offensichtlich ein Fehlurteil korrigieren sollen, kann die Gnadenwürdigkeit naturgemäß keine Rolle spielen.


==Gnade als kriminalpolitisches Instrument==
==Gnade als kriminalpolitisches Instrument==
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