Gnade: Unterschied zwischen den Versionen

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==Heutiges Gnaderecht==
==Heutiges Gnadenrecht==
===Anwendungsbereich der Gnade im Strafrecht===  
===Anwendungsbereich der Gnade im Strafrecht===  
Der Inhalt der Begnadigung ist in den Gnadenordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Reichsgnadenordnung von 1935 gilt heute noch im Bund, in Hamburg, in Bremen und im Saarland. Die Reichsgnadenordung sagt nichts über das Wesen der Gnade aus sondern umschreibt lediglich den Inhalt der Begnadigungen und enthält Richtlinien für den Bearbeiter. Insoweit unterscheidet sich die Reichsgnadenordnung nicht von den in den einzelnen Ländern geltenden Gnadenordnungen.
Der Inhalt der Begnadigung ist in den Gnadenordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Reichsgnadenordnung von 1935 gilt heute noch im Bund, in Hamburg, in Bremen und im Saarland. Die Reichsgnadenordung sagt nichts über das Wesen der Gnade aus sondern umschreibt lediglich den Inhalt der Begnadigungen und enthält Richtlinien für den Bearbeiter. Insoweit unterscheidet sich die Reichsgnadenordnung nicht von den in den einzelnen Ländern geltenden Gnadenordnungen.
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Bei Begnadigungen, die offensichtlich ein Fehlurteil korrigieren sollen, kann die Gnadenwürdigkeit naturgemäß keine Rolle spielen.
Bei Begnadigungen, die offensichtlich ein Fehlurteil korrigieren sollen, kann die Gnadenwürdigkeit naturgemäß keine Rolle spielen.


==Gnade als kriminalpolitisches Instrument==
==Gnade als kriminalpolitisches Instrument==
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