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Während des '''Absolutismus''' im 17. und 18. Jahrhundert war die Gnadengewalt an die Person des Souverän gebunden. Er gewährte Gnade aus Güte, persönlicher Zuneigung oder anlässlich freudiger Ereignisse (Geburten, Hochzeiten) im Herrscherhaus. Im Zeitalter der '''Aufklärung''' im 18. Jahrhundert mehrten sich die Stimmen, im Namen der Gleichheit vor dem Gesetz die Gnade abzuschaffen. Philosophen und Rechtshistoriker lehnten das Institut der Gnade ab. Teilweise glaubten sie an eine vollkommene Gesetzgebung (Humboldt, Beccaria, Bentham) oder kritisierten die missbräuchliche Handhabung der Gnadenmacht des Souveräns (Kant, Feuerbach). Die meisten deutschen Staaten erkannten jedoch unbeeindruckt in ihren Verfassungsgesetzen das Begnadigungsrecht ausdrücklich als Recht des Staatsoberhauptes an. Den Abschluss dieser Entwicklung setzte das „Preußische Allgemeine Landrecht“ von 1794, welches die uneingeschränkte Begnadigungsbefugnis des Staatsoberhauptes zum Prinzip erhob.                   
Während des '''Absolutismus''' im 17. und 18. Jahrhundert war die Gnadengewalt an die Person des Souverän gebunden. Er gewährte Gnade aus Güte, persönlicher Zuneigung oder anlässlich freudiger Ereignisse (Geburten, Hochzeiten) im Herrscherhaus. Im Zeitalter der '''Aufklärung''' im 18. Jahrhundert mehrten sich die Stimmen, im Namen der Gleichheit vor dem Gesetz die Gnade abzuschaffen. Philosophen und Rechtshistoriker lehnten das Institut der Gnade ab. Teilweise glaubten sie an eine vollkommene Gesetzgebung (Humboldt, [[cesare Beccaria|Beccaria]], Bentham) oder kritisierten die missbräuchliche Handhabung der Gnadenmacht des Souveräns (Kant, Feuerbach). Die meisten deutschen Staaten erkannten jedoch unbeeindruckt in ihren Verfassungsgesetzen das Begnadigungsrecht ausdrücklich als Recht des Staatsoberhauptes an. Den Abschluss dieser Entwicklung setzte das „Preußische Allgemeine Landrecht“ von 1794, welches die uneingeschränkte Begnadigungsbefugnis des Staatsoberhauptes zum Prinzip erhob.                   
                                                                      
                                                                      


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