Glücksspiele sind Spiele, deren Spielausgang wesentlich vom Zufall abhängig ist.

Rechtliche Klassifikation

In Deutschland wird Glücksspiel durch den 2006 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. In § 3 Begriffsbestimmungen wird Glücksspiel folgendermaßen definiert:

(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.[1]

Bekannte Glücksspiele

Nahezu jedes Spiel kann gemäß der oben angeführten Definition als Glücksspiel gelten. Bekannte Glücksspiele sind:

  • Lotterien: hierzu zählen das in Deutschland beliebte Lotto 6aus49, aber auch Keno, Bingo, Klassenlotterien usw.
  • Casinospiele: zu den klassischerweise im Casiono angebotenen Spielen zählen Roulette und Black Jack, aber auch Baccara und Poker. Neben diesem sog. Großem Spiel bieten Casinos in der Regel auch ein Automatenspiel - das sog. Kleine Spiel an.
  • Wetten: bei Wetten handelt es sich zumeist um Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen. Der Lotto- und Toto Block tritt in Deutschland als derzeit einziger staatlich lizenzierter Wettanbieter der Sportwette ODDSET auf.
  • Automatenspiel/ Geldspielautomaten: Sofern es sich bei einem Automatenspiel um kein ausschließliches Geschicklichkeitsspiel handelt und für die Spielteilnahme ein Geldeinsatz getätigt werden muss, handelt es sich definitionsgemäß um ein Glücksspiel. In Deutschland gelten Geldspielautomaten rechtlich jedoch nicht als Glücksspiel. Gesetzliche Vorschriften zu Geldspielautomaten finden sich in der Gewerbeordnung [2] als auch der Spielverordnung [3].

Regulation

Umsatz

Umsätze auf dem Glücksspiel-Markt (in Mio. €)[4]

1982 1992 2002 2008 2009 2010
Gesamt - - 27.359 31.493 31.771,8 31.509,9 (-0,8%)
davon entfallen
auf Spielbanken 3.426 6.854 10.900 8.030 6.862 6.187 (-9,8%)
auf Gewinnspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - - 5.710 14.720 16.160 17.210 (+6,5%)
auf den Deutschen Lotto- und Toto-Block 3.239 5.788 8.311 6.792 7.002,6 6.500 (-7,2%)

in Klammern: Veränderungen gegenüber Vorjahr in % Quelle: Archiv- und Informationsstelle der deutschen Lotto- und Toto-Unternehmen Institut für Wirtschaftsforschung, Meyer: eigene Erhebung, 2012

Einnahmen der Bundesländer 2010 aus Glücksspiel gemäß IWD[5]

Bundesland Einnahmen in Mio Euro
Nordrhein-Westfalen 725
Bayern 469
Baden-Württemberg 422
Niedersachsen 313
Rheinland-Pfalz 280
Hessen 274
Hamburg 152
Schleswig-Holstein 136
Berlin 131
Sachsen 119
Brandenburg 79
Sachsen-Anhalt 56
Mecklenburg-Vorpommern 42
Thüringen 40
Saarland 33
Bremen 27
Insgesamt 3.331

Illegales Glücksspiel

Das Strafgesetzbuch stellt das Veranstalten oder auch die Teilnahme an illegalem Glücksspiel unter Strafe:

§ 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[6]
§ 285 StGB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.[7]

Weblinks

Journals

Institutionen/ Fachgesellschaften

Sonstiges

Einzelnachweise