Glücksspiele sind Spiele, deren Spielausgang wesentlich vom Zufall abhängig ist.

Rechtliche Klassifikation

In Deutschland wird Glücksspiel durch den 2006 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. In § 3 Begriffsbestimmungen wird Glücksspiel folgendermaßen definiert:

(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.[1]

Bekannte Glücksspiele

Nahezu jedes Spiel kann gemäß der oben angeführten Definition als Glücksspiel gelten. Bekannte Glücksspiele sind:

  • Lotterien: hierzu zählen das in Deutschland beliebte Lotto 6aus49, aber auch Keno, Bingo, Klassenlotterien usw.
  • Casinospiele: zu den klassischerweise im Casiono angebotenen Spielen zählen Roulette und Black Jack, aber auch Baccara und Poker. Neben diesem sog. Großem Spiel bieten Casinos in der Regel auch ein Automatenspiel - das sog. Kleine Spiel an.
  • Wetten: bei Wetten handelt es sich zumeist um Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen. Der Lotto- und Toto Block tritt in Deutschland als derzeit einziger staatlich lizenzierter Wettanbieter der Sportwette ODDSET auf.
  • Automatenspiel/ Geldspielautomaten: Sofern es sich bei einem Automatenspiel um kein ausschließliches Geschicklichkeitsspiel handelt und für die Spielteilnahme ein Geldeinsatz getätigt werden muss, handelt es sich definitionsgemäß um ein Glücksspiel. In Deutschland gelten Geldspielautomaten rechtlich jedoch nicht als Glücksspiel. Gesetzliche Vorschriften zu Geldspielautomaten finden sich in der Gewerbeordnung [2] als auch der Spielverordnung [3].

Weblinks

Einzelnachweise