Glücksspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Wetten:''' bei Wetten handelt es sich zumeist um Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen. Der Lotto- und Toto Block tritt in Deutschland als derzeit einziger staatlich lizenzierter Wettanbieter der Sportwette ODDSET auf.
*'''Wetten:''' bei Wetten handelt es sich zumeist um Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen. Der Lotto- und Toto Block tritt in Deutschland als derzeit einziger staatlich lizenzierter Wettanbieter der Sportwette ODDSET auf.
*'''Automatenspiel/ Geldspielautomaten:''' Sofern es sich bei einem Automatenspiel um kein ausschließliches Geschicklichkeitsspiel handelt und für die Spielteilnahme ein Geldeinsatz getätigt werden muss, handelt es sich definitionsgemäß um ein Glücksspiel. In Deutschland gelten Geldspielautomaten rechtlich jedoch ''nicht'' als Glücksspiel. Gesetzliche Vorschriften zu Geldspielautomaten finden sich in der Gewerbeordnung <ref>[http://dejure.org/gesetze/GewO Gewerbeordnung]</ref> als auch der Spielverordnung <ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/index.html Spielverordnung]</ref>.
*'''Automatenspiel/ Geldspielautomaten:''' Sofern es sich bei einem Automatenspiel um kein ausschließliches Geschicklichkeitsspiel handelt und für die Spielteilnahme ein Geldeinsatz getätigt werden muss, handelt es sich definitionsgemäß um ein Glücksspiel. In Deutschland gelten Geldspielautomaten rechtlich jedoch ''nicht'' als Glücksspiel. Gesetzliche Vorschriften zu Geldspielautomaten finden sich in der Gewerbeordnung <ref>[http://dejure.org/gesetze/GewO Gewerbeordnung]</ref> als auch der Spielverordnung <ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/index.html Spielverordnung]</ref>.
== Illegales Glücksspiel ==
Das Strafgesetzbuch stellt das Veranstalten oder auch die Teilnahme an illegalem Glücksspiel unter Strafe:
:§ 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
:(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1  1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,  wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<ref>http://dejure.org/gesetze/StGB/284.html</ref>
:§ 285 StGB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
:Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.<ref>http://dejure.org/gesetze/StGB/285.html</ref>


== Weblinks ==
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