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*1811 "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten. | *1811 "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten. | ||
*1820 Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar” | *1820 Erste Erwähnung der Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar” | ||
*1829 Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf) | *1829 Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf) | ||
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*1901 Einführung der Daktyloskopie in Großbritannien (1914 in Frankreich) | *1901 Einführung der Daktyloskopie in Großbritannien (1914 in Frankreich) | ||
*1903 Robert Heindl schlägt der deutschen Polizei die Einführung der Daktyloskopie vor | |||
*1903 Gustav Aschaffenburg: Das Verbrechen und seine Bekämpfung | *1903 Gustav Aschaffenburg: Das Verbrechen und seine Bekämpfung | ||
*1913 Hans Gross gründet das "Kriminalistische Institut zur Pflege der strafrechtlichen Hilfswissenschaften" an der Universität Graz | *1913 Hans Gross gründet das "Kriminalistische Institut zur Pflege der strafrechtlichen Hilfswissenschaften" an der Universität Graz |