Geschichte der Polizei (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

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*1811  "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten.  
*1811  "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten.  
*1820  Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar” taucht erstmals 1820 auf
*1820  Erste Erwähnung der Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar”  


*1829  Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf)
*1829  Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf)
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*1901  Einführung der Daktyloskopie in Großbritannien (1914 in Frankreich)
*1901  Einführung der Daktyloskopie in Großbritannien (1914 in Frankreich)
*1903  Robert Heindl schlägt der deutschen Polizei die Einführung der Daktyloskopie vor
*1903  Gustav Aschaffenburg: Das Verbrechen und seine Bekämpfung
*1903  Gustav Aschaffenburg: Das Verbrechen und seine Bekämpfung
*1913  Hans Gross gründet das "Kriminalistische Institut zur Pflege der strafrechtlichen Hilfswissenschaften" an der Universität Graz
*1913  Hans Gross gründet das "Kriminalistische Institut zur Pflege der strafrechtlichen Hilfswissenschaften" an der Universität Graz
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