31.738
Bearbeitungen
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
*1811 "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten. | *1811 "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten. | ||
*1820 Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar” | *1820 Erste Erwähnung der Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar” | ||
*1829 Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf) | *1829 Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf) |