Geschichte der Polizei (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

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*1811  "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten.  
*1811  "Berliner Polizeireglement” vom 01. April, ein Abkommen zwischen Justiz und Polizei, erlaubt der Polizeibehörde, in eigener Verantwortung Straftaten aufzuklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte zu bearbeiten.  
*1820  Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar” taucht erstmals 1820 auf
*1820  Erste Erwähnung der Berufsbezeichnung “Kriminalkommissar”  


*1829  Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf)
*1829  Städtische Polizei in London ("Bobbies", benannt nach dem Staatsmann Robert Peel, der die Institution schuf)
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