Gerhard Müller: Unterschied zwischen den Versionen

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Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) wurde nach einer abgebrochenen Fernmeldetechnikerlehre Mitglied des SPK und dann vor allem als Mitglied der (ersten Generation) der RAF bekannt. Müller erschoss am 22.10.1971 in Hamburg den Polizisten Norbert Schmid und verletzte den Polizisten Lemke am Bein. Am 15.06.1972 wurde er zusammen mit Ulrike Meinhof in Hannover festgenommen. Trotz erdrückender Beweise für seine Täterschaft im Mordfall Schmid wurde die Anklage fallengelassen. Im Stammheim-Prozess, wo er 1975 als Zeuge des Bundesanwalts fungierte, stellten seine Aussagen die wichtigste Säule der Anklagen gegen die erste Generation dar. Müller wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und nach sechseinhalb Jahren vorzeitig entlassen. Staatliche Stellen versteckten ihn und verhalfen ihm zu einem falschen Namen, falschen Papieren und einem Wohnsitz an einem geheimgehaltenen Ort. Angeblich erhielt er für den Neustart (in den USA) 500.000 DM. Eine rechtliche Möglichkeit für eine solche "Kronzeugenregelung" gab es zu der Zeit noch nicht, wohl aber § 120 StGB, dessen zweiter Absatz die Gefangenenbefreiung durch Amtsträger mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bedroht.
Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) wurde nach einer abgebrochenen Fernmeldetechnikerlehre Mitglied des SPK und dann vor allem als Mitglied der (ersten Generation) der RAF bekannt. Müller erschoss am 22.10.1971 in Hamburg den Polizisten Norbert Schmid und verletzte den Polizisten Lemke am Bein. Am 15.06.1972 wurde er zusammen mit Ulrike Meinhof in Hannover festgenommen. Trotz erdrückender Beweise für seine Täterschaft im Mordfall Schmid wurde die Anklage fallengelassen. Im Stammheim-Prozess, wo er 1975 als Zeuge des Bundesanwalts fungierte, stellten seine Aussagen die wichtigste Säule der Anklagen gegen die erste Generation dar. Müller wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und Ende der 1970er oder Anfang der 1980er aus dem Hamburger Strafvollzug entlassen. Staatliche Stellen versteckten ihn und verhalfen ihm zu einem falschen Namen, falschen Papieren und einem Wohnsitz an einem geheimgehaltenen Ort. Angeblich erhielt er für den Neustart (in den USA) 500.000 DM. Eine rechtliche Möglichkeit für eine solche "Kronzeugenregelung" gab es zu der Zeit noch nicht, wohl aber § 120 StGB, dessen zweiter Absatz die Gefangenenbefreiung durch Amtsträger mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bedroht.


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