Georg Klein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der deutsche Bundeswehr-Oberst Georg Klein (geb. 1961), von April bis Oktober (?) 2009 Kommandant in Kundus. Klein gab den Befehl zum Abwurf von zwei 500-Pfund-Bomben Typ GBU-38. Der Abwurf erfolgte in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009, um 01:50 Uhr Ortszeit. Die Bomben zerstören zwei Tanklaster und töten wahrscheinlich um die 100 Personen, die sich in der Nähe der Tanklaster aufhielten. Vom Verdacht der Begehung eines Kriegsverbrechens wurde Klein im April 2010 entlastet, ein entsprechendes Verfahren eingestellt.  
'''Georg Valentin Klein''' (* 26. Juli 1961 in Bendorf) ist ein Generalmajor des Heeres der Bundeswehr. Von März bis Oktober 2009 war er Kommandant in Kundus. Klein gab den Befehl zum Abwurf von zwei 500-Pfund-Bomben Typ GBU-38. Der Abwurf erfolgte in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009, um 01:50 Uhr Ortszeit. Die Bomben zerstören zwei Tanklaster und töten wahrscheinlich um die 100 Personen, die sich in der Nähe der Tanklaster aufhielten. Vom Verdacht der Begehung eines Kriegsverbrechens wurde Klein im April 2010 entlastet, ein entsprechendes Verfahren eingestellt.  
 
Seit April 2021 ist Klein Abteilungsleiter Einsatz im Kommando Streitkräftebasis auf der Hardthöhe in Bonn.
 




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== Verfahrenseinstellung ==
== Verfahrenseinstellung ==
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft (19.04.2010) war der Luftangriff kein Kriegsverbrechen und auch sonst nicht strafbar. Nicht einmal ein Verdacht darauf sei gegeben. Die Tötung der Afghanen sei in Ordnung gewesen. Sowohl nach Völkerrecht als auch nach den Kriterien des Strafrechts. Minister Guttenberg erklärte: „In Afghanistan herrscht ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt, daher wurde hier das Vorgehen unserer Soldaten nach dem Humanitären Völkerrecht beurteilt."
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft (19.04.2010) war der Luftangriff kein Kriegsverbrechen und auch sonst nicht strafbar. Nicht einmal ein Verdacht darauf sei gegeben. Die Tötung der Afghanen sei in Ordnung gewesen. Sowohl nach Völkerrecht als auch nach den Kriterien des Strafrechts. Minister Guttenberg erklärte: „In Afghanistan herrscht ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt, daher wurde hier das Vorgehen unserer Soldaten nach dem Humanitären Völkerrecht beurteilt."
Durch die Einstellung der Ermittlungen hat Oberst Klein keine Gelegenheit, sich vor Gericht zu verantworten. Diese Gelegenheit ist andererseits nicht unbedingt für immer verbaut. Für mutmaßliche Kriegsverbrechen gibt es keine Verjährung. Es ist denkbar, dass ein künftiges (unabhängiges, wohl dann nicht von Deutschland organisiertes) Kriegsverbrechertribunal zu einem anderen Ergebnis kommt. Oliver van Straaten dazu am 19.04.2010 in FAZ-online:
"Es macht einen traurig, zu sehen, dass ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher, wie Herr Klein, von seinem Arbeitgeber vor einer gerichtlichen Aufklärung geschützt wird und weiterhin in der Bundeswehr verbleibt.
Herr Klein konnte sein mörderisches Ansinnen nur durchsetzen, indem er klare und eindeutige Einsatzregeln vorsätzlich missachtete. - Klein hat nun keinen Freispruch. vielmehr muss er lebenslang mit einer Anklage vor einem unabhängigen Kriegsverbrechertribunal rechnen. Denn ein derartig schweres mutmaßliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjährt nicht" (van Straaten 2010).
== Weblinks ==


== Quellen ==
*Demmer, Ulrike u.a. (2010) Ein deutsches Verbrechen. DER SPIEGEL 05.2010: 34-57.
*Demmer, Ulrike u.a. (2010) Ein deutsches Verbrechen. DER SPIEGEL 05.2010: 34-57.
*[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87737174.html Kurbjuweit, Dirk (2012) Belohnte Bomben. Der Spiegel 33: 23]
*Zepelin, Joachim (2009) Georg Klein, der Anti-Rambo. FTD-online 07.09.09 [[http://www.ftd.de/politik/international/:bundeswehr-in-afghanistan-georg-klein-der-anti-rambo/50006576.html]]
*Zepelin, Joachim (2009) Georg Klein, der Anti-Rambo. FTD-online 07.09.09 [[http://www.ftd.de/politik/international/:bundeswehr-in-afghanistan-georg-klein-der-anti-rambo/50006576.html]]
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