Georg Klein: Unterschied zwischen den Versionen

652 Bytes hinzugefügt ,  21:28, 19. Apr. 2010
Zeile 22: Zeile 22:
== Verfahrenseinstellung ==
== Verfahrenseinstellung ==
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft (19.04.2010) war der Luftangriff kein Kriegsverbrechen und auch sonst nicht strafbar. Nicht einmal ein Verdacht darauf sei gegeben. Die Tötung der Afghanen sei in Ordnung gewesen. Sowohl nach Völkerrecht als auch nach den Kriterien des Strafrechts. Minister Guttenberg erklärte: „In Afghanistan herrscht ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt, daher wurde hier das Vorgehen unserer Soldaten nach dem Humanitären Völkerrecht beurteilt."
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft (19.04.2010) war der Luftangriff kein Kriegsverbrechen und auch sonst nicht strafbar. Nicht einmal ein Verdacht darauf sei gegeben. Die Tötung der Afghanen sei in Ordnung gewesen. Sowohl nach Völkerrecht als auch nach den Kriterien des Strafrechts. Minister Guttenberg erklärte: „In Afghanistan herrscht ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt, daher wurde hier das Vorgehen unserer Soldaten nach dem Humanitären Völkerrecht beurteilt."
Durch die Einstellung der Ermittlungen hat Oberst Klein keine Gelegenheit, sich vor Gericht zu verantworten. Diese Gelegenheit ist andererseits nicht unbedingt für immer verbaut. Für mutmaßliche Kriegsverbrechen gibt es keine Verjährung. Es ist denkbar, dass ein künftiges (unabhängiges, wohl dann nicht von Deutschland organisiertes) Kriegsverbrechertribunal zu einem anderen Ergebnis kommt.
Durch die Einstellung der Ermittlungen hat Oberst Klein keine Gelegenheit, sich vor Gericht zu verantworten. Diese Gelegenheit ist andererseits nicht unbedingt für immer verbaut. Für mutmaßliche Kriegsverbrechen gibt es keine Verjährung. Es ist denkbar, dass ein künftiges (unabhängiges, wohl dann nicht von Deutschland organisiertes) Kriegsverbrechertribunal zu einem anderen Ergebnis kommt. Oliver van Straaten dazu am 19.04.2010 in FAZ-online:
"Es macht einen traurig, zu sehen, dass ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher, wie Herr Klein, von seinem Arbeitgeber vor einer gerichtlichen Aufklärung geschützt wird und weiterhin in der Bundeswehr verbleibt.
Herr Klein konnte sein mörderisches Ansinnen nur durchsetzen, indem er klare und eindeutige Einsatzregeln vorsätzlich missachtete. - Klein hat nun keinen Freispruch. vielmehr muss er lebenslang mit einer Anklage vor einem unabhängigen Kriegsverbrechertribunal rechnen. Denn ein derartig schweres mutmaßliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjährt nicht" (van Straaten 2010).


== Quellen ==
== Quellen ==
*Demmer, Ulrike u.a. (2010) Ein deutsches Verbrechen. DER SPIEGEL 05.2010: 34-57.
*Demmer, Ulrike u.a. (2010) Ein deutsches Verbrechen. DER SPIEGEL 05.2010: 34-57.
*Zepelin, Joachim (2009) Georg Klein, der Anti-Rambo. FTD-online 07.09.09 [[http://www.ftd.de/politik/international/:bundeswehr-in-afghanistan-georg-klein-der-anti-rambo/50006576.html]]
*Zepelin, Joachim (2009) Georg Klein, der Anti-Rambo. FTD-online 07.09.09 [[http://www.ftd.de/politik/international/:bundeswehr-in-afghanistan-georg-klein-der-anti-rambo/50006576.html]]
31.738

Bearbeitungen