Georg Klein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der deutsche Bundeswehr-Oberst Georg Klein (geb. 1961), von April bis Oktober (?) 2009 Kommandant in Kundus. Klein gab den Befehl zum Abwurf von zwei 500-Pfund-Bomben Typ GBU-38. Der Abwurf erfolgte in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009, um 01:50 Uhr Ortszeit. Die Bomben zerstören zwei Tanklaster und töten über 100 Personen, die sich in der Nähe der Tanklaster aufhielten.
Der deutsche Bundeswehr-Oberst Georg Klein (geb. 1961), von April bis Oktober (?) 2009 Kommandant in Kundus. Klein gab den Befehl zum Abwurf von zwei 500-Pfund-Bomben Typ GBU-38. Der Abwurf erfolgte in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009, um 01:50 Uhr Ortszeit. Die Bomben zerstören zwei Tanklaster und töten wahrscheinlich um die 100 Personen, die sich in der Nähe der Tanklaster aufhielten. Vom Verdacht der Begehung eines Kriegsverbrechens wurde Klein im April 2010 entlastet, ein entsprechendes Verfahren eingestellt.  




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*"In den mehr als fünf Monaten habe ich eine große Verantwortung getragen, die mir mehrfach schwierige Entscheidungen abgefordert hat. Ich habe mir jede einzelne dieser Entscheidungen – auch die bei angeforderten Luftunterstützungen - niemals leicht gemacht, um diese auch im Nachhinein vor meinen Soldatinnen und Soldaten, den afghanischen Menschen und meinem Gewissen verantworten zu können" (BILD-online 14.09.09).
*"In den mehr als fünf Monaten habe ich eine große Verantwortung getragen, die mir mehrfach schwierige Entscheidungen abgefordert hat. Ich habe mir jede einzelne dieser Entscheidungen – auch die bei angeforderten Luftunterstützungen - niemals leicht gemacht, um diese auch im Nachhinein vor meinen Soldatinnen und Soldaten, den afghanischen Menschen und meinem Gewissen verantworten zu können" (BILD-online 14.09.09).


== Verfahrenseinstellung ==
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft (19.04.2010) war der Luftangriff kein Kriegsverbrechen und auch sonst nicht strafbar. Ein Angriff auf Aufständische mit dem Ziel ihrer Tötung sei völkerrechtlich erlaubt gewesen. Er habe nach Ausschöpfung seiner Informationsmöglichkeiten davon ausgehen können, dass keine Zivilisten dort seien. Es seien etwa 50 Tote gewesen. Das die Ansicht der Bundesanwaltschaft. Minister Guttenberg erklärte: „In Afghanistan herrscht ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt, daher wurde hier das Vorgehen unserer Soldaten nach dem Humanitären Völkerrecht beurteilt.“




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