Georg Dahm: Unterschied zwischen den Versionen

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Einzelnachweise
(überarbeitet)
(Einzelnachweise)
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== Leben und wissenschaftiches Wirken ==
== Leben und wissenschaftiches Wirken ==
=== Bis zur nationalsozialistischen Machtergreifung ===
=== Bis zur nationalsozialistischen Machtergreifung ===
Geboren wurde Georg Dahm in Hamburg-Altona. Sein Vater war Rechtsanwalt und Notar. Nachdem er das Abitur am Hamburger Christianuem gemacht hatte, studierte er in Tübingen, Hamburg und Kiel Jura. 1925 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab. Im gleichen Jahr trat Dahm in die [[SPD]] ein<ref>http://www.catalogus-professorum-halensis.de/dahmgeorg.html</ref>. Er promovierte 1927 mit der juristischen Dissertation: ''Täterschaft und Teilnahme im amtlichen Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches: Ein kritischer Beitrag zur Lehre von der Teilnahme als ein Problem der Gesetzgebung''.
Geboren wurde Georg Dahm in Hamburg-Altona. Sein Vater war Rechtsanwalt und Notar. Nachdem er das Abitur am Hamburger Christianuem gemacht hatte, studierte er in Tübingen, Hamburg und Kiel Jura. 1925 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab. Im gleichen Jahr trat Dahm in die [[SPD]] ein[1]. Er promovierte 1927 mit der juristischen Dissertation: ''Täterschaft und Teilnahme im amtlichen Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches: Ein kritischer Beitrag zur Lehre von der Teilnahme als ein Problem der Gesetzgebung''.


Georg Dahm [[Habilitation|habilitierte]] sich 1930 bei [[Gustav Radbruch]] mit einer grundlegenden rechtshistorischen Arbeit über das mittelalterliche italienische [[Strafrecht]].
Georg Dahm [[Habilitation|habilitierte]] sich 1930 bei [[Gustav Radbruch]] mit einer grundlegenden rechtshistorischen Arbeit über das mittelalterliche italienische [[Strafrecht]].
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=== Verstrickung in die Rechtswissenschaft des [[Drittes Reich|Dritten Reiches]] ===
=== Verstrickung in die Rechtswissenschaft des [[Drittes Reich|Dritten Reiches]] ===
==== Georg Dahm und die „Kieler Schule“ ====
==== Georg Dahm und die „Kieler Schule“ ====
1933 wurde Georg Dahm als ordentlicher Professor für Strafrecht an die [[Christian-Albrechts-Universität]] zu [[Kiel]] berufen. Im gleichen Jahr wurde Dahm Mitglied der [[NSDAP]] und der [[SA]]<ref>http://www.catalogus-professorum-halensis.de/dahmgeorg.html</ref>. Von 1935 bis 1937 stand er der Universität Kiel als Rektor vor. Auch war er seit 1933 Mitglied der amtlichen nationalsozialistischen Strafrechtskommission, deren Aufgabe es war, ein neues, nationalsozialistisches [[Strafgesetzbuch]] zu kodifizieren. Er bekannte sich nunmehr explizit zum [[Nationalsozialismus]]. Von Kiel aus wirkte er zusammen mit dem später (1935) ebenfalls dorthin berufenen Friedrich Schaffstein als der strafrechtliche Hauptvertreter der sogenannten [[Kieler Schule]] (auch genannt:„Kieler Richtung“) des Rechts.  
1933 wurde Georg Dahm als ordentlicher Professor für Strafrecht an die [[Christian-Albrechts-Universität]] zu [[Kiel]] berufen. Im gleichen Jahr wurde Dahm Mitglied der [[NSDAP]] und der [[SA]][2]. Von 1935 bis 1937 stand er der Universität Kiel als Rektor vor. Auch war er seit 1933 Mitglied der amtlichen nationalsozialistischen Strafrechtskommission, deren Aufgabe es war, ein neues, nationalsozialistisches [[Strafgesetzbuch]] zu kodifizieren. Er bekannte sich nunmehr explizit zum [[Nationalsozialismus]]. Von Kiel aus wirkte er zusammen mit dem später (1935) ebenfalls dorthin berufenen Friedrich Schaffstein als der strafrechtliche Hauptvertreter der sogenannten [[Kieler Schule]] (auch genannt:„Kieler Richtung“) des Rechts.  
Die Kieler Schule, zu der neben Georg Dahm und Friedrich Schaffstein auch [[Karl Larenz]], [[Franz Wieacker]] und [[Ernst Rudolf Huber]] gehörten, bemühte sich um eine Umgestaltung und Neuinterpretation aller Rechtsgrundbegriffe in einem nationalsozialistischen und „völkischen“ Sinne.
Die Kieler Schule, zu der neben Georg Dahm und Friedrich Schaffstein auch [[Karl Larenz]], [[Franz Wieacker]] und [[Ernst Rudolf Huber]] gehörten, bemühte sich um eine Umgestaltung und Neuinterpretation aller Rechtsgrundbegriffe in einem nationalsozialistischen und „völkischen“ Sinne.
In Kiel entwickelte Georg Dahm die Theorie der sogenannten, aus dem Mittelalter bekannten, „[[Ehrenstrafe]]“ und eines das ganze Strafrecht durchziehenden „Verratsgedankens“: Durch die Tat werde der Täter grundsätzlich ehrlos und müsse aus der Gemeinschaft verstoßen werden. In allen Verbrechen stecke zugleich ein Verratsmoment. Dieser Verrat müsse im schlimmsten Fall durch „[[Friedlosigkeit|Friedloslegung]]“ gesühnt werden. Dahm knüpfte hier ausdrücklich an [[Germanische Stammesrechte|altgermanische Rechtsgedanken]] an. Er wandte sich gegen die seiner Ansicht nach von einem „ungesunden“ und rationalistischen Trennungsdenken gekennzeichnete bisherige Strafrechtsdogmatik. Ein nationalsozialistisches [[Strafrecht]] müsse „volkstümlich“ und bilderhaft sein. Die rationalistischen Auslegungsregeln der überkommenen Dogmatik seien durch eine „ganzheitliche Wesensschau“ zu ersetzen. Die von Georg Dahm zu dieser Zeit vertretene Strafrechtstheorie wurde u.a. von dem zeitgenössischen Strafrechtler [[Erich Schwinge]] als ein strafrechtlicher „Irrationalismus“ charakterisiert und kritisiert (vgl. zu dieser Interpretation vor allem das unten aufgeführte Werk Erich Schwinges).
In Kiel entwickelte Georg Dahm die Theorie der sogenannten, aus dem Mittelalter bekannten, „[[Ehrenstrafe]]“ und eines das ganze Strafrecht durchziehenden „Verratsgedankens“: Durch die Tat werde der Täter grundsätzlich ehrlos und müsse aus der Gemeinschaft verstoßen werden. In allen Verbrechen stecke zugleich ein Verratsmoment. Dieser Verrat müsse im schlimmsten Fall durch „[[Friedlosigkeit|Friedloslegung]]“ gesühnt werden. Dahm knüpfte hier ausdrücklich an [[Germanische Stammesrechte|altgermanische Rechtsgedanken]] an. Er wandte sich gegen die seiner Ansicht nach von einem „ungesunden“ und rationalistischen Trennungsdenken gekennzeichnete bisherige Strafrechtsdogmatik. Ein nationalsozialistisches [[Strafrecht]] müsse „volkstümlich“ und bilderhaft sein. Die rationalistischen Auslegungsregeln der überkommenen Dogmatik seien durch eine „ganzheitliche Wesensschau“ zu ersetzen. Die von Georg Dahm zu dieser Zeit vertretene Strafrechtstheorie wurde u.a. von dem zeitgenössischen Strafrechtler [[Erich Schwinge]] als ein strafrechtlicher „Irrationalismus“ charakterisiert und kritisiert (vgl. zu dieser Interpretation vor allem das unten aufgeführte Werk Erich Schwinges).
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==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
<references/>
[1]http://www.catalogus-professorum-halensis.de/dahmgeorg.html


[2]http://www.catalogus-professorum-halensis.de/dahmgeorg.html
== Literatur ==
== Literatur ==
* [[Erich Schwinge]]: ''Irrationalismus und Ganzheitsbetrachtung in der deutschen Rechtswissenschaft'', Bonn 1938 (zeitgen. Auseinandersetzung)
* [[Erich Schwinge]]: ''Irrationalismus und Ganzheitsbetrachtung in der deutschen Rechtswissenschaft'', Bonn 1938 (zeitgen. Auseinandersetzung)
* Jörn Eckert: ''Was war die Kieler Schule?'', in: Franz Jürgen Säcker (Hg.), Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus, Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden 1992, S. 37-70, ISBN 3-7890-2452-X  
* Jörn Eckert: ''Was war die Kieler Schule?'', in: Franz Jürgen Säcker (Hg.), Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus, Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden 1992, S. 37-70, ISBN 3-7890-2452-X  
* Jan Telp: ''Ausmerzung und Verrat. Zur Diskussion um Strafzwecke und Verbrechensbegriffe im Dritten Reich'', Rechtshistorische Reihe, Bd. 192, Lang, Frankfurt a. M. 1999, ISBN 3-631-34170-9; Zugl. München, Univ., Diss., 1998
* Jan Telp: ''Ausmerzung und Verrat. Zur Diskussion um Strafzwecke und Verbrechensbegriffe im Dritten Reich'', Rechtshistorische Reihe, Bd. 192, Lang, Frankfurt a. M. 1999, ISBN 3-631-34170-9; Zugl. München, Univ., Diss., 1998
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[[Kategorie:Mann]]
[[Kategorie:Deutscher]]
[[Kategorie:Geboren 1904]]
[[Kategorie:Gestorben 1963]]
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[[Kategorie:NSDAP-Mitglied]]
[[Kategorie:SA-Mitglied]]
[[Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert)]]
{{Personendaten|
NAME=Dahm, Georg
|ALTERNATIVNAMEN=
|KURZBESCHREIBUNG=Strafrechtler
|GEBURTSDATUM=10. Januar 1904
|GEBURTSORT=[[Hamburg]]
|STERBEDATUM=30. Juli 1963
|STERBEORT=[[Kiel]]
}}
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