Generalbundesanwalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Generalbundesanwalt (GBA)ist die höchste deutsche Anklagebehörde in Sachen Terrorismus und Staatsschutz. Die Behörde hieß früher "Oberreichsanwaltschaft" und wird vielleicht deshalb heutzutage häufig als "Bundesanwaltschaft" bezeichnet. Offizielle Amtsbezeichnung ist aber "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof". | Der Generalbundesanwalt (GBA)ist die höchste deutsche Anklagebehörde in Sachen Terrorismus und Staatsschutz. Die Behörde hieß früher "Oberreichsanwaltschaft" und wird vielleicht deshalb heutzutage häufig als "Bundesanwaltschaft" bezeichnet. Offizielle Amtsbezeichnung ist aber "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof". Seit dem 1. Juni 2006 ist Monika Harms Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland. | ||
Gegründet wurde die Behörde 1950. | |||
Gegründet wurde die Behörde 1950. Angesiedelt ist sie beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine weitere Dienststelle befindet sich beim 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. | |||