Generalbundesanwalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Generalbundesanwalt (GBA) | Der Generalbundesanwalt (GBA)ist die höchste deutsche Anklagebehörde in Sachen Terrorismus und Staatsschutz. Die Behörde hieß früher "Oberreichsanwaltschaft" und wird vielleicht deshalb heutzutage häufig als "Bundesanwaltschaft" bezeichnet. Offizielle Amtsbezeichnung ist aber "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof". | ||
Gegründet wurde die Behörde 1950. Sitz der Behörde: beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Weitere Dienststelle der Behörde: beim 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. | |||
Dem Generalbundesanwalt sind mehrere Bundesanwälte und (Ober-) Staatsanwälte beim BGH zugeordnet, so dass der GBA, der selbst nicht etwa einer Behörde vorsteht, sondern juristisch gesehen Behörde ist, über ca. 600 Mitarbeiter (davon 70% Juristen) verfügt. Als wissenschaftliche Mitarbeiter fungieren (aus den Bundesländern in der Regel für drei Jahre abgeordnete) Staatsanwälte oder Richter. Trotz dieses hohen Juristenaufkommens folgt die Aktenführung des GBA in Fällen von einiger Bedeutung nicht unbedingt irgendwelchen Regeln. Akten werden im mehr oder minder willkürlich definierten Interesse der Staatsraison verschoben, verlegt, vernichtet oder verheimlicht. Auf diese Weise wird z.B. erschwert herauszufinden, ob oder wie sich die staatlichen Behörden in den 1970er und 1980er Jahren bei der Terrorismusbekämpfung um Recht und Gesetz kümmerten. | Dem Generalbundesanwalt sind mehrere Bundesanwälte und (Ober-) Staatsanwälte beim BGH zugeordnet, so dass der GBA, der selbst nicht etwa einer Behörde vorsteht, sondern juristisch gesehen Behörde ist, über ca. 600 Mitarbeiter (davon 70% Juristen) verfügt. Als wissenschaftliche Mitarbeiter fungieren (aus den Bundesländern in der Regel für drei Jahre abgeordnete) Staatsanwälte oder Richter. Trotz dieses hohen Juristenaufkommens folgt die Aktenführung des GBA in Fällen von einiger Bedeutung nicht unbedingt irgendwelchen Regeln. Akten werden im mehr oder minder willkürlich definierten Interesse der Staatsraison verschoben, verlegt, vernichtet oder verheimlicht. Auf diese Weise wird z.B. erschwert herauszufinden, ob oder wie sich die staatlichen Behörden in den 1970er und 1980er Jahren bei der Terrorismusbekämpfung um Recht und Gesetz kümmerten. |