Wird als Prüfungsleistung bearbeitet

Den Zweck, die illegale Herkunft von Finanzmittel, zu verschleiern sind die Handlungen der Geldwä-sche. Dadurch soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden bzw. Steuerbehörden verhindert wer-den und durch unverfängliche Finanztransaktionen Erträge aus der legalen Wirtschaftskreislauf zu erwirtschaften (bspw. Immobilienkauf, Wertpapiere, o.ä.).

Definition

Es existiert weder im Geldwäschegesetz (GwG) noch in einem anderen Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland eine eindeutige Bestimmung des Begriffes „Geldwäsche“. Selbiges Phänomen ist ebenfalls bei internationaler Betrachtung festzustellen. Es existiert derzeit keine einheitliche und verbindliche Definition. Aufgrund dessen wird in der Literatur entweder der juristische / strafrechtliche Ansatz oder der kriminologische Ansatz verwendet. Dabei unterscheiden sich die beiden Ansätze in der Herangehensweise. Beim einen wird der Geldwäschestraftatbestand in den Focus gesetzt, und beim anderen die Umsetzung der Geldwäsche.

Nach dem strafrechtlichen Ansatz wird der Begriff Geldwäsche im § 261 StGB festgelegt. Danach erfüllt derjenige den Tatbestand der Geldwäsche, der „einen Gegenstand, der aus einer [...] rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlungen der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines Gegenstandes vereitelt oder gefährdet“. Allerdings sind nur die Aktivitäten nach Geldwäsche strafbar die in Zusammenhang mit den aufgeführten Vortaten stehen.

Der kriminologische Ansatz soll nachfolgend an Hand von drei unterschiedlichen Definitionen dargestellt werden. Die erste Definition stammt von der US-President´s Commission on Organized Crime aus dem Jahre 1984: „Money Laundering is the process by which one conceals the existence of an illegal source or illegal application of income, and disguises that income to make it appear legimate.” (Suendorf, S. 45)

Jedoch die kürzeste und treffendste Definition hat die richtungsweisende Institution, die Financial Action Task Force (FATF), verfasst. Hiernach versteht man unter Geldwäsche: Geldwäsche ist das einschleusen illegaler Gelder in den legalen Finanz- und/oder Wirtschaftskreislauf zur Verschleierung der illegalen Herkunft und Legitimierung der unrechtmäßig durch Straftaten erworbenen Erträge.

Geschichtliche Herkunft

Bezüglich der Entstehung des deutschen Begriffes Geldwäsche bzw. des englischen money laudering gibt es in der Literatur ebenfalls keine einhellige Meinung. Der Begriff wurde geprägt durch die Unterweltbosse der amerikanischen Geschichte.

Hierbei wurden die illegal erwirtschafteten Gelder, egal ob nun durch Glückspiel, Alkoholschmuggel, Schutzgelderpressung o.ä., in den legalen Wirtschaftskreislauf über bargeld-intensive Unternehmen eingeführt. Dies waren zum Beispiel vollautomatische Münzwaschsalons, sog. laundromats, die in den amerikanischen Großstädten Anfang des 20. Jahrhunderts weit verbreitet waren. Eine staatliche Kontrolle dieser Unternehmen war nicht durchführbar. Die Spitze des Eisberges war der Kauf eines Schweizer Kreditinstitutes zur damaligen Zeit gewesen, in Verbindung mit dem 1934 eingeführten Bankgeheimnis war eine Aufdeckung fast unmöglich.

Ob letztendlich der 1902 in Weißrussland geborene Meyer Lansky, dem bis ins hohe Alter trotz re-gelmäßigen Hausdurchsuchungen durch das FBI nichts nachgewiesen werden konnte, der „Vater der Geldwäsche“ ist (Freiberg/Thamm: 64) oder der 1899 geborene US-Gangsterboss Alphonse Gabriel „Al“ Capone, der wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde (von Hardenberg: 587), bleibt ungeklärt.

Der Begriff Geldwäsche („moneylaundering“) wurde erstmalig im Zusammenhang mit dem US-Präsidenten Richard Nixon und der Watergate-Affäre 1972/1973 schriftlich verwendet. Hierbei sollen illegale Wahlkampfgelder an ein US-Unternehmen transferiert wurden sein, unter Zuhilfenahme von Finanzstrukturen in Mexico.

Phasen der Geldwäsche

Die Geldwäsche ist ein sehr komplexe Prozess und bis heute ein sehr unbekannter Sachverhalt. Dies hat seine Ursache in dem Unwissen über die Organisierte Kriminalität. Das derzeitige international verbreiteteste Schemata ist das Modell der US-Zollbehörde, dem sog. Drei-Phasen-Modell. Hiernach gliedert sich der Prozess der Geldwäsche in drei Phasen:

Placement (Einspeisung, Platzierung)

Unter dem Begriff „Placement“ versteht man die Platzierung von inkriminierten Gelder in den Kreislauf des Finanz- und Wirtschaftssektors. Dies könnte beispielsweise bei Spielban-ken, Pferderennen, Wechselstuben, teuren Hotels, Bankkonten oder kurzfristig verkaufbaren Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Luxusartikel) der Fall sein.

Hierbei ist es natürlich wichtig für die Geldwäscher, dass dies unauffällig geschieht. Deshalb ist es ein gängiges Verfahren, bargeldintensive Wirtschaftszweige zu missbrauchen (bei-spielsweise Restaurants und Kioske). Hierbei werden die inkriminierten Gelder mit anderen bereits legal erwirtschafteten Geldern vermischt, inkl. der Fälschung der benötigten Belege und Buchführung.

Um die bereits ergriffenden Sicherungsmaßnahmen der Kreditinstitute, wie beispielsweise Aufzeichnungs- und Legitimationspflichten, zu umgehen werden die Gelder in mehrere kleinere Tranchen aufgeteilt. Dies nennt man „smurfing“ (Smurf bedeutet Schlumpf). (Bongart: 107-118)

Layering (Verschleierung)

Unter dem Begriff „Layering“ versteht man die Verwischung der Herkunft des inkriminierten Geldes. Dabei wird durch die unterschiedlichsten Transaktionen die ursprüngliche Papierspur des inkriminierten Geldes so gut wie möglich verhindert bzw. verschleiert.

Diese Phase stellt für den Geldwäscher grundsätzlich die Kernaufgabe dar und ist gleichzeitig einer der umfangreichsten Aufgaben. Hierfür verwendet der Geldwäscher zum einen verschiedenste Auslandstransaktionen (inkl. Off-Shore-Plätze oder sog. Steueroasen), wobei selbstverständlich das inkriminierte Geld nach dem „Placement“ stets aufgesplittet weitertransferiert wird. Ebenfalls werden die Aktionen durch regelmäßige Währungswechsel begleitet sowie gepaart mit Bartransaktionen. Um dieses umzusetzen, bedienen sich die Geldwäscher einer Vielzahl von dafür extra gegründeten Scheinfirmen weltweit. Es werden stets Kreditinstitute mit eingebunden bzw. teilweise auch missbraucht.

Möglich ist dies durch die laxe aufsichtsrechtlichen Regulierungen von einigen Staaten. In denen eine Unternehmens- oder Stiftungsgründung („Trust“) ohne Angaben der wirtschaftlichen Herkunft der Gründungsvermögens, die Eigentümerstruktur nicht offengelegt werden muss oder keine weiteren strengen Offenlegungsverpflichtungen (wie beispielsweise in Deutschland) bestehen ermöglicht wird. (Bongart: 119-121)

Integration (Integration)

Unter dem Begriff „Integration“ versteht man die Investition der gewaschenen Gelder. Mit dieser Phase wird der letzte Schritt vollzogen, dem ursprünglich inkriminierten Geld den Anstrich des legalen Geldes zu verpassen.

Nachdem durch das „Layering“ die anfängliche Herkunft nicht mehr nachzuvollziehen ist, lässt man das „inkriminierte Geld“ wie das Resultat aus legalen Unternehmungen erscheinen. Die Investitionen haben die unterschiedlichsten Formen, es können zum einen materielle Dinge (z.B. Luxusgüter, Immobilien), aber ebenso immaterielle Güter (z.B. Firmenanteile, Lebensversicherungen) sein. Aber genau daraus wird ein gewisser Anteil wieder in die kriminiellen Aktivitäten reinvestiert – aus dem zuvor gestellten Bereich „Vortaten nach Geldwäsche“. (Bongart: 121-123)

Jedoch ist dieses Modell sehr theoretisch. Das von der Federal Reserve System im Jahr 1990 entwickelte Zyklusmodell spiegelt eher die Praxis wieder. (Ackermann: 9-10) Hierbei handelt es sich um anpassungsfähigen Kreislauf – es können die verschiedenen Phasen übersprungen werden (siehe Abbildung).


 
Geldwäschekreislauf





















Kriminologische Relevanz

Literatur

  • Ackermann, Jürg-Beat (1992): Geldwäscherei – Money Laundering – Eine vergleichende Darstellung des Rechts und der Erscheinungsformen in den USA und der Schweiz; Diss. Universität Zürich
  • Bongart, Kai (2001): Wirtschaftsfaktor Geldwäsche. Analyse und Bekämpfung; Wiesbaden
  • Freiberg, Konrad; Thamm, Berndt Georg (1992): Das Mafia-Syndrom. Organisierte Kriminalität: Ge-schichte, Verbrechen, Bekämpfung; Hilden
  • Hoyer, Petra; Klos, Joachim; Carl, Dieter (1998): Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und ihre Anwendung in der Praxis; Bielefeld
  • Müller, Christof (1992): Geldwäscherei: Motive – Formen – Abwehr; Diss. Hochschule St. Gallen; Winterthur
  • Suendorf, Ulrike (2001): Geldwäsche – eine kriminologische Untersuchung; Bd. 10: Polizei + For-schung; Neuwied
  • Von Hardenberg, Alexander Freiherr (2012): Geldwäscheprävention. In: Hans-Willi Jackmuth, Chris-tian de Lamboy, Peter Zawilla (Hrsg.): Fraud Management. Der Mensch als Schlüsselfaktor gegen Wirtschaftskriminalität; Frankfurt