Geldwäsche: Unterschied zwischen den Versionen

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::'''Wird als Prüfungsleistung bearbeitet'''
::'''Wird als Prüfungsleistung bearbeitet'''
Den Zweck, die illegale Herkunft von Finanzmittel, zu verschleiern sind die Handlungen der Geldwä-sche. Dadurch soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden bzw. Steuerbehörden verhindert wer-den und durch unverfängliche Finanztransaktionen Erträge aus der legalen Wirtschaftskreislauf zu erwirtschaften (bspw. Immobilienkauf, Wertpapiere, o.ä.).
Den Zweck, die illegale Herkunft von Finanzmittel, zu verschleiern sind die Handlungen der Geldwä-sche. Dadurch soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden bzw. Steuerbehörden verhindert wer-den und durch unverfängliche Finanztransaktionen Erträge aus der legalen Wirtschaftskreislauf zu erwirtschaften (bspw. Immobilienkauf, Wertpapiere, o.ä.).


==Definition==
==Definition==
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==Geschichte der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland==
*Erste EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 10. Juni 1991 (91/308/EWG)
*Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinigungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302)
*Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschgesetz - GwG) vom 25. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1690)
*Zweite EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 04. Dezember 2001 (2001/97/EG)
*Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Geldwäscheoptimierierungsgesetz) (BGBl. I S. 2959)
*Dritte EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 26. Oktober 2005 (2005/60/EG)
*Vierte EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 20. Mai 2015 (2015/849/EU)




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