Geiselnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Folge dieses tragischen Ereignisses, reagieren der Bund und die Länder, mit der Aufstellung von polizeilichen Spezialeinheiten, sowie dem Erlass der Paragraphen 239a StGB (Erpresserischer Menschenraub) und 239b StGB (Geiselnahme) am 19. Dezember 1971. Anmerkung: Der § 239a StGB hat bereits vor dem 19. Dezember 1971 bestanden, erfasste aber lediglich Fälle der Kindesentführung.
Als Folge dieses tragischen Ereignisses, reagieren der Bund und die Länder, mit der Aufstellung von polizeilichen Spezialeinheiten, sowie dem Erlass der Paragraphen 239a StGB (Erpresserischer Menschenraub) und 239b StGB (Geiselnahme) am 19. Dezember 1971. Anmerkung: Der § 239a StGB hat bereits vor dem 19. Dezember 1971 bestanden, erfasste aber lediglich Fälle der Kindesentführung.


Juristische Definition
==Juristische Definition==


Die Geiselnahme im juristischen Sinne wurde in Deutschland durch den Gesetzgeber im § 239b StGB (Geiselnahme) definiert. Daneben besteht der § 239a StGB (Erpresserischer Menschenraub), der ebenfalls am 19. Dezember 1971 in Kraft getreten und eng mit dem §239b StGB (Geiselnahme) verbunden ist.
Die Geiselnahme im juristischen Sinne wurde in Deutschland durch den Gesetzgeber im § 239b StGB (Geiselnahme) definiert. Daneben besteht der § 239a StGB (Erpresserischer Menschenraub), der ebenfalls am 19. Dezember 1971 in Kraft getreten und eng mit dem §239b StGB (Geiselnahme) verbunden ist.
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Gemäß § 239c StGB kann das Gericht in den Fällen der §§ 239a und 239b StGB Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1 StGB), wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird.
Gemäß § 239c StGB kann das Gericht in den Fällen der §§ 239a und 239b StGB Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1 StGB), wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird.


Sprachgebräuchliche Definition
==Sprachgebräuchliche Definition==


Sprachgebräuchlich wird unter einer Geiselnahme eine Situation verstanden, in der sich eine oder mehrere, mit einem Drohmittel ausgestattete Personen, an einem der Polizei bekannten Ort, anderen Personen bemächtigt haben ( ist der Aufenthaltsort von Täter und Opfer nicht bekannt, wird von einer Entführung gesprochen). Der/die Täter bedrohen das/die Opfer mit dem Leben um Forderungen (innerhalb oder außerhalb des Vermögensbereichs) gegenüber Dritten (z.B. Politik, Polizei, sonstigen Behörden, Kreditinstituten, Privatpersonen) durchzusetzen.
Sprachgebräuchlich wird unter einer Geiselnahme eine Situation verstanden, in der sich eine oder mehrere, mit einem Drohmittel ausgestattete Personen, an einem der Polizei bekannten Ort, anderen Personen bemächtigt haben ( ist der Aufenthaltsort von Täter und Opfer nicht bekannt, wird von einer Entführung gesprochen). Der/die Täter bedrohen das/die Opfer mit dem Leben um Forderungen (innerhalb oder außerhalb des Vermögensbereichs) gegenüber Dritten (z.B. Politik, Polizei, sonstigen Behörden, Kreditinstituten, Privatpersonen) durchzusetzen.
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In der Regel wird bereits von einer Geiselnahme gesprochen, wenn lediglich die beschriebene Bemächtigung für Dritte erkennbar  ist, aber noch keine Forderungen vorliegen.
In der Regel wird bereits von einer Geiselnahme gesprochen, wenn lediglich die beschriebene Bemächtigung für Dritte erkennbar  ist, aber noch keine Forderungen vorliegen.


Kriminologische Bezüge
==Kriminologische Bezüge==


1.) Allgemeine und kriminalstatistische Bezüge
===Allgemeine und kriminalstatistische Bezüge===


Die Wahrnehmung von Geiselnahmen in der Öffentlichkeit, ist mit kaum einem anderen Deliktbereich vergleichbar. Die Berichterstattung erfolgt oft international und ein lokales Drama erzeugt mitunter weltweite  Anteilnahme, obwohl i.d.R. nur wenige Opfer bedroht sind und Geiselnahmen oft einen unblutigen Ausgang nehmen.
Die Wahrnehmung von Geiselnahmen in der Öffentlichkeit, ist mit kaum einem anderen Deliktbereich vergleichbar. Die Berichterstattung erfolgt oft international und ein lokales Drama erzeugt mitunter weltweite  Anteilnahme, obwohl i.d.R. nur wenige Opfer bedroht sind und Geiselnahmen oft einen unblutigen Ausgang nehmen.
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  Auf der anderen Seite scheint die Angst selbst Opfer einer Geiselnahme zu werden, geringer zu sein als die Angst Opfer eines Tötungsdelikts zu werden, und entspricht damit den tatsächlichen Wahrscheinlichkeitsverhältnissen (PKS 2009 Häufigkeitszahlen: Geiselnahmen und Erpresserischer Menschenraub zusammen: weniger als 0,1 Fälle pro 100.000 Einwohner; Straftaten gegen das Leben: 4,0 Fälle pro 100.000 Einwohner).
  Auf der anderen Seite scheint die Angst selbst Opfer einer Geiselnahme zu werden, geringer zu sein als die Angst Opfer eines Tötungsdelikts zu werden, und entspricht damit den tatsächlichen Wahrscheinlichkeitsverhältnissen (PKS 2009 Häufigkeitszahlen: Geiselnahmen und Erpresserischer Menschenraub zusammen: weniger als 0,1 Fälle pro 100.000 Einwohner; Straftaten gegen das Leben: 4,0 Fälle pro 100.000 Einwohner).


2.) Ätiologische Bezüge
===Ätiologische Bezüge===


Da Geiselnahmen in den wenigsten Fällen zu einem Erfolg aus der Sicht des Täters führen, sind ein Großteil der Fälle ungeplante Geiselnahmen, die sich aus unerwarteten Lageentwicklungen ergeben (Z.B. Geiselnahme zur Erzwingung von freiem Geleit nach einer missglückten Straftat oder Flucht). Geplante Geiselnahmen gibt es eher in Fällen, in denen sie die (vermeintlich) einzige Möglichkeit darstellen ein Ziel zu erreichen (Z.B. Durchsetzung politischer Forderungen oder Flucht aus dem Strafvollzug.)
Da Geiselnahmen in den wenigsten Fällen zu einem Erfolg aus der Sicht des Täters führen, sind ein Großteil der Fälle ungeplante Geiselnahmen, die sich aus unerwarteten Lageentwicklungen ergeben (Z.B. Geiselnahme zur Erzwingung von freiem Geleit nach einer missglückten Straftat oder Flucht). Geplante Geiselnahmen gibt es eher in Fällen, in denen sie die (vermeintlich) einzige Möglichkeit darstellen ein Ziel zu erreichen (Z.B. Durchsetzung politischer Forderungen oder Flucht aus dem Strafvollzug.)


3.) Viktimologische Bezüge
===Viktimologische Bezüge===


In ihren Auswirkungen auf das Opfer, stellt die Geiselnahme, insbesondere durch die über einen längeren Zeitraum erlebte Todesangst und die oft vollständige Einschränkung der persönlichen Freiheit, eine der Straftaten mit einer hohen Traumatisierungswahrscheinlichkeit da.
In ihren Auswirkungen auf das Opfer, stellt die Geiselnahme, insbesondere durch die über einen längeren Zeitraum erlebte Todesangst und die oft vollständige Einschränkung der persönlichen Freiheit, eine der Straftaten mit einer hohen Traumatisierungswahrscheinlichkeit da.
Gelegentlich wird von Opfern berichtet, die während der Geiselnahme zu den Tätern eine positive Beziehung aufbauen und mit diesen sympathisieren und teilweise sogar kooperieren. Dieses Phänomen wir als „Stockholm-Syndrom“ bezeichnet.
Gelegentlich wird von Opfern berichtet, die während der Geiselnahme zu den Tätern eine positive Beziehung aufbauen und mit diesen sympathisieren und teilweise sogar kooperieren. Dieses Phänomen wir als „Stockholm-Syndrom“ bezeichnet.
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