Geheimnisverrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Geheimnisverrat im Staatsdienst wird als [[Straftat|strafbare]] [[Handlung (Recht)|Handlung]] angesehen, wenn er durch eine zu [[Stillschweigen]], das heißt zur Wahrung von [[Geheimnis]]sen [[Eid| vereidigte]] [[Person]] erfolgt. Daher sind die [[Strafe|Strafmaße]] in solch einem Falle besonders hoch. Sie können variieren zwischen hohen [[Haftstrafe]]n bis hin - in mehr auf Geheimnis fußenden Staatsformen wie Diktaturen - zur [[Todesstrafe]]. Häufig wird die Pflicht auf Wahrung von Geheimnissen als mit der [[Pressefreiheit]] und dem [[Informationelle Selbstbestimmung|Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung]] und dem damit zusammenhängenden [[Akteneinsicht]]srecht im Widerspruch stehend gesehen. Juristisch handelt es sich dabei jedoch um unterschiedliche Zusammenhänge. In verschiedenen Ländern werden Geheimnisstufen unterschieden (z. B. Vertraulich, Geheim, Streng Geheim), siehe [[Verschlusssache]].
Geheimnisverrat im Staatsdienst wird als [[Straftat|strafbare]] [[Handlung (Recht)|Handlung]] angesehen, wenn er durch eine zu [[Stillschweigen]], das heißt zur Wahrung von [[Geheimnis]]sen [[Eid| vereidigte]] [[Person]] erfolgt. Daher sind die [[Strafe|Strafmaße]] in solch einem Falle besonders hoch. Sie können variieren zwischen hohen [[Haftstrafe]]n bis hin - in mehr auf Geheimnis fußenden Staatsformen wie Diktaturen - zur [[Todesstrafe]]. Häufig wird die Pflicht auf Wahrung von Geheimnissen als mit der [[Pressefreiheit]] und dem [[Informationelle Selbstbestimmung|Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung]] und dem damit zusammenhängenden [[Akteneinsicht]]srecht im Widerspruch stehend gesehen. Juristisch handelt es sich dabei jedoch um unterschiedliche Zusammenhänge. In verschiedenen Ländern werden Geheimnisstufen unterschieden (z. B. Vertraulich, Geheim, Streng Geheim), siehe [[Verschlusssache]].
Das Amtsgericht Potsdam hatte in einem Urteil zur [["Cicero"-Affaire]] die Möglichkeit unterstellt, dass ein Geheimnis verraten worden sei, aber nicht mit dem Ziel, darüber auch öffentlich zu berichten. Nach dieser Auslegung ist der Geheimnisverrat bereits in dem Moment beendet, in dem der Reporter ein Dossier erhält. Eine Publikation könne dann keine Beihilfe darstellen.
==Weblinks==
[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,427186,00.html Richter lehnen Verfahren gegen Journalisten Schirra ab] Spiegel Online vom 17.07.2006