Gefängnisseelsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  
Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  


Anstellungsverhältnisse, die aus dem Pfarrer einen Staatbeamten machen (wie in Baden-Württemberg bis auf zwei Außnahemn üblich und in Bayern und NRW möglich), können sich als problematisch erweisen.   
Anstellungsverhältnisse, die aus dem Pfarrer einen Staatsbeamten machen (wie in Baden-Württemberg bis auf zwei Außnahmen üblich und in Bayern und NRW möglich), können sich als problematisch erweisen.   


==Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb der Mauern==  
==Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb der Mauern==  
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*Gruppenarbeit (Gesprächskreise, Bibelkreise, kultureller Arbeit, körperorientierte Arbeit)
*Gruppenarbeit (Gesprächskreise, Bibelkreise, kultureller Arbeit, körperorientierte Arbeit)
*Gottesdienste
*Gottesdienste
Zusätzlich gibt es Zuwendungen für mittelose Gefangene in Form von Sachspenden oder die Übernahme von Fahrtkosten für Angehörige, die zum Besuch kommen wollen. Die kirchliche Sozialarbeit ist in den vergangenen Jahren auf die freie Straffälligenhilfe übergegangen.
Zusätzlich gibt es Zuwendungen für mittellose Gefangene in Form von Sachspenden oder die Übernahme von Fahrtkosten für Angehörige, die zum Besuch kommen wollen. Die kirchliche Sozialarbeit ist in den vergangenen Jahren auf die freie Straffälligenhilfe übergegangen.


Im Außenbereich kommen  
Im Außenbereich kommen  
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*Rassow, Peter (1998): Bibliographie Gefängnisseelsorge
*Rassow, Peter (1998): Bibliographie Gefängnisseelsorge
*Rassow, Peter (1987): 60 Jahre Blätter aus der Geschichte des Zusammenschlusses und der Tätigkeit der evangelischen Gefängnisseelsorger
*Rassow, Peter (1987): 60 Jahre Blätter aus der Geschichte des Zusammenschlusses und der Tätigkeit der evangelischen Gefängnisseelsorger
*Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz (Hrsg. ) (2008): Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht. Ein juristischer Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses.
*Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz (Hrsg. ) (2008): Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht. Ein juristischer Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses
*[https://www.gefaengnisseelsorge.de Gefängnisseelsorge.de]
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