Gefängnisseelsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  
Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  
Anstellungsverhältnisse, die aus dem Pfarrer einen Staatbeamten machen (wie in Baden-Württemberg, Bayern und NRW möglich), können sich als problematisch erweisen.   
 
Anstellungsverhältnisse, die aus dem Pfarrer einen Staatbeamten machen (wie in Baden-Württemberg bis auf zwei Außnahemn üblich und in Bayern und NRW möglich), können sich als problematisch erweisen.   


==Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb der Mauern==  
==Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb der Mauern==  
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