Gefängnisseelsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Artikel enthält Informationen zur Geschichte, Struktur, den rechtlichen Grundlagen und der Praxis der Gefängnisseelsorge in Deutschland - internationale Aspekte werden berücksichtigt.  
Der Artikel enthält Informationen zur Geschichte, Struktur, den rechtlichen Grundlagen und der Praxis der Gefängnisseelsorge in Deutschland - internationale Aspekte werden berücksichtigt.  


==Geschichte==
==Geschichte==


Die Gefängnisseelsorge (sowohl der Begriff als auch ihre Praxis)  entsteht  historisch als Reformbewegung mit dem Aufkommen des „Panopticons“ als vorherrschender Gefängnisform. Zuerst in England, den Niederlanden und den Nordstaaten der USA. Zu nennen sind im deutschsprachigen Raum zwei Namen: der Theologe und Pfarrer Theodor Fliedner (1800 – 1864), sowie der Theologe Pastor und Pädagoge Johan Hinrich Wichern (1808 – 1881).  
Die Gefängnisseelsorge (sowohl der Begriff als auch ihre Praxis)  entsteht  historisch als Reformbewegung mit dem Aufkommen des „Panopticons“ als vorherrschender Gefängnisform. Zuerst in England, den Niederlanden und den Nordstaaten der USA. Zu nennen sind im deutschsprachigen Raum zwei Namen: der Theologe und Pfarrer Theodor Fliedner (1800 – 1864), sowie der Theologe Pastor und Pädagoge Johan Hinrich Wichern (1808 – 1881).  
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Ging Wichern noch davon aus „das ganze Zuchthaus sei ein Gotteshaus“ so sah sein Kollege Carl Krohne (1836 – 1913), der ab 1883 die Strafanstalt in Moabit leitete, die sozialreformerischen Ansätze und Ideen Wicherns als gescheitert. Er muss miterleben, wie das Gefängnis immer stärker einem Kasernenhof gleicht. Als Konsequenz gestand er der Gefängnisseelsorge mehr Unabhängigkeit vom Staat zu, der Pfarrer kommt im Namen Gottes und nicht der Regierung.  
Ging Wichern noch davon aus „das ganze Zuchthaus sei ein Gotteshaus“ so sah sein Kollege Carl Krohne (1836 – 1913), der ab 1883 die Strafanstalt in Moabit leitete, die sozialreformerischen Ansätze und Ideen Wicherns als gescheitert. Er muss miterleben, wie das Gefängnis immer stärker einem Kasernenhof gleicht. Als Konsequenz gestand er der Gefängnisseelsorge mehr Unabhängigkeit vom Staat zu, der Pfarrer kommt im Namen Gottes und nicht der Regierung.  


==Entwicklung im 20. Jahrhundert==
==Entwicklung im 20. Jahrhundert==


Die Praxis der Gefängnisseelsorge etabliert sich in einer Zusammenarbeit mit dem Staat. Sie findet in den Artikeln 136 ff der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ihre – bis heute andauernde – grundrechtliche Verankerung.  
Die Praxis der Gefängnisseelsorge etabliert sich in einer Zusammenarbeit mit dem Staat. Sie findet in den Artikeln 136 ff der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ihre – bis heute andauernde – grundrechtliche Verankerung.  
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1950 erfolgt die Neugründung der Konferenz, und ab 1970 wird sie umbenannt in  „Konferenz der evangelischer Pfarrer an den Justizvollzugsanstalten in der Bundessrepublik und Berlin West“.  Neue Stichworte kommen auf, die Entwicklung der Psychoanalyse, die Entdeckung der Gruppendynamik, die politischen Auseinandersetzungen, die RAF und nach der Auflösung des Kalten Krieges und dem Mauerfall, die Globalisierung und ihre Folgen. Sie macht aus unseren Haftanstalten globale Dörfer mit oft mehr als 60 verschiedenen Nationen und multireligiösen Gemeinschaften.  
1950 erfolgt die Neugründung der Konferenz, und ab 1970 wird sie umbenannt in  „Konferenz der evangelischer Pfarrer an den Justizvollzugsanstalten in der Bundessrepublik und Berlin West“.  Neue Stichworte kommen auf, die Entwicklung der Psychoanalyse, die Entdeckung der Gruppendynamik, die politischen Auseinandersetzungen, die RAF und nach der Auflösung des Kalten Krieges und dem Mauerfall, die Globalisierung und ihre Folgen. Sie macht aus unseren Haftanstalten globale Dörfer mit oft mehr als 60 verschiedenen Nationen und multireligiösen Gemeinschaften.  


==Rechtliche Grundlagen==
==Rechtliche Grundlagen==


Der staatskirchenrechtliche Rahmen des Grundgesetzes ist identisch mit dem der Reichsverfassung von 1919. Liberale, religiöse, konservative und sozialistische Kräfte schlossen in der Reichsverfassung 1919 einen Kompromiss. Das Grundgesetz hat mit der Religionsfreiheit(Art. 4 GG) und den in Art. 140 GG übernommenen staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Art. 136 – 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung an dieser Lösung bis heute festgehalten.   
Der staatskirchenrechtliche Rahmen des Grundgesetzes ist identisch mit dem der Reichsverfassung von 1919. Liberale, religiöse, konservative und sozialistische Kräfte schlossen in der Reichsverfassung 1919 einen Kompromiss. Das Grundgesetz hat mit der Religionsfreiheit(Art. 4 GG) und den in Art. 140 GG übernommenen staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Art. 136 – 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung an dieser Lösung bis heute festgehalten.   
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Eine der wichtigsten Arbeitsgrundlagen der Gefängnisseelsorge ist das Beicht- und Seelsorgegeheimnis. Dieses ist nach Kirchenrecht unverbrüchlich (man kann nicht von ihm entbunden werden). Dem Seelsorger steht nach § 53 Abs.1. StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht zu für Inhalte, die ihm in seiner Funktion als Seelsorger mitgeteilt wurden. Hinzu kommt nach dem Strafgesetzbuch § 139 die Aufhebung der Anzeigepflicht für Tatbestände, die dem Seelsorger unter der Beichte mitgeteilt werden. Siehe:(http://www.ekd.de/download/008_beschluss_seelsorgegesetz_endfassung.pdf)
Eine der wichtigsten Arbeitsgrundlagen der Gefängnisseelsorge ist das Beicht- und Seelsorgegeheimnis. Dieses ist nach Kirchenrecht unverbrüchlich (man kann nicht von ihm entbunden werden). Dem Seelsorger steht nach § 53 Abs.1. StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht zu für Inhalte, die ihm in seiner Funktion als Seelsorger mitgeteilt wurden. Hinzu kommt nach dem Strafgesetzbuch § 139 die Aufhebung der Anzeigepflicht für Tatbestände, die dem Seelsorger unter der Beichte mitgeteilt werden. Siehe:(http://www.ekd.de/download/008_beschluss_seelsorgegesetz_endfassung.pdf)


==Struktur und Organisation==
==Struktur und Organisation==


Sowohl die evangelische wie auch die katholische Seelsorge sind in Landeskonfe-renzen oder Zusammenschlüssen von Bistümern und in eine  Bundeskonferenz gegliedert.  In der Ev. Gefängnisseelsorge gibt es – nach Bundesländern unterteilt - 11 Regionalkonferenzen, die je nach Größe des Bundeslandes unterschiedlich viele Mitglieder haben.  Jeder Gefängnispfarrer ist  Mitglied der Konferenz. 2010 umfasst sie in Hessen 24  Mitglieder, wobei die SeelsorgerInnen aus zwei Maßregelvollzugsanstalten (§§ 63 und 64 StGB und zwei Abschiebeinrichtungen hinzugezählt werden.  Die evangelische Bundeskonferenz hat 259 Mitglieder -  davon sind 52 Frauen als Gefängnisseelsorgerinnen tätig (die katholische entsprechend). Die Konferenz wird von einem Vorstand geleitet, der von einem Beirat unterstützt wird (http://www.gefaengnisseelsorge.de/ und http://www.kath-gefaengnisseelsorge.de/).  
Sowohl die evangelische wie auch die katholische Seelsorge sind in Landeskonfe-renzen oder Zusammenschlüssen von Bistümern und in eine  Bundeskonferenz gegliedert.  In der Ev. Gefängnisseelsorge gibt es – nach Bundesländern unterteilt - 11 Regionalkonferenzen, die je nach Größe des Bundeslandes unterschiedlich viele Mitglieder haben.  Jeder Gefängnispfarrer ist  Mitglied der Konferenz. 2010 umfasst sie in Hessen 24  Mitglieder, wobei die SeelsorgerInnen aus zwei Maßregelvollzugsanstalten (§§ 63 und 64 StGB und zwei Abschiebeinrichtungen hinzugezählt werden.  Die evangelische Bundeskonferenz hat 259 Mitglieder -  davon sind 52 Frauen als Gefängnisseelsorgerinnen tätig (die katholische entsprechend). Die Konferenz wird von einem Vorstand geleitet, der von einem Beirat unterstützt wird (http://www.gefaengnisseelsorge.de/ und http://www.kath-gefaengnisseelsorge.de/).  
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Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  
Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  
Anstellungsverhältnisse, die aus dem Pfarrer einen Staatbeamten machen (wie in NRW und Bayern möglich), können sich als problematisch erweisen.   
Anstellungsverhältnisse, die aus dem Pfarrer einen Staatbeamten machen (wie in NRW und Bayern möglich), können sich als problematisch erweisen.   


==Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb der Mauern==  
==Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb der Mauern==  


Die Arbeit der Gefängnisseelsorge ist intern strukturiert in drei wesentliche Arbeitsformen:
Die Arbeit der Gefängnisseelsorge ist intern strukturiert in drei wesentliche Arbeitsformen:
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*Die Angehörigenarbeit, die die Folgen der Inhaftierung für Angehörige mit in den Blick nimmt und versucht, durch Väter-Kind-Projekte, Familientage, Fami-lienbesuche und Paarberatung die Lage der Angehörigen mit aufzugreifen.   
*Die Angehörigenarbeit, die die Folgen der Inhaftierung für Angehörige mit in den Blick nimmt und versucht, durch Väter-Kind-Projekte, Familientage, Fami-lienbesuche und Paarberatung die Lage der Angehörigen mit aufzugreifen.   
*Die Arbeit mit dem Allgemeinen Vollzugsdienst, die auf der Erkenntnis beruht, dass die schädigenden Einflüsse der Haft die dort Arbeitenden gleichermaßen betrifft. Die neue Verwaltungssteuerung und Qualitätsstandards, sowie neue Formen des „Surveillance“ haben die Haftanstalten in ihrem Inneren verändert.  
*Die Arbeit mit dem Allgemeinen Vollzugsdienst, die auf der Erkenntnis beruht, dass die schädigenden Einflüsse der Haft die dort Arbeitenden gleichermaßen betrifft. Die neue Verwaltungssteuerung und Qualitätsstandards, sowie neue Formen des „Surveillance“ haben die Haftanstalten in ihrem Inneren verändert.  


==Aktuelle Entwicklungen==
==Aktuelle Entwicklungen==


''„Lehrling des Schurkerei- und Gaunerhandwerkes beim Eintritt zur Haft, verlässt der Gefangene als vollendeter Meister den Kerker“''  T. Fliedner.  
''„Lehrling des Schurkerei- und Gaunerhandwerkes beim Eintritt zur Haft, verlässt der Gefangene als vollendeter Meister den Kerker“''  T. Fliedner.  
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Als wohl wichtigste Veränderung wird in Zukunft eine multireligiöse und multiethnische Gefängnisseelsorge entstehen, wie in England und den Niederlanden, die die Veränderungen der Haftpopulation aufnimmt und der gegenwärtigen Europäisierung des Strafvollzuges entspricht.  
Als wohl wichtigste Veränderung wird in Zukunft eine multireligiöse und multiethnische Gefängnisseelsorge entstehen, wie in England und den Niederlanden, die die Veränderungen der Haftpopulation aufnimmt und der gegenwärtigen Europäisierung des Strafvollzuges entspricht.  


==Literatur==  
==Literatur==  


*Eick-Wildgans, Susanne (1993): Anstaltsseelsorge. Möglichkeiten und Grenzen des Zusammenwirkens von Staat und Kirche im Strafvollzug.  
*Eick-Wildgans, Susanne (1993): Anstaltsseelsorge. Möglichkeiten und Grenzen des Zusammenwirkens von Staat und Kirche im Strafvollzug.  
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