Gefängnisseelsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Sowohl die evangelische wie auch die katholische Seelsorge sind in Landeskonfe-renzen oder Zusammenschlüssen von Bistümern und in eine  Bundeskonferenz gegliedert.  In der Ev. Gefängnisseelsorge gibt es – nach Bundesländern unterteilt - 11 Regionalkonferenzen, die je nach Größe des Bundeslandes unterschiedlich viele Mitglieder haben.  Jeder Gefängnispfarrer ist  Mitglied der Konferenz. 2010 umfasst sie in Hessen 24  Mitglieder, wobei die SeelsorgerInnen aus zwei Maßregelvollzugsanstalten (§§ 63 und 64 StGB und zwei Abschiebeinrichtungen hinzugezählt werden.  Die evangelische Bundeskonferenz hat 259 Mitglieder -  davon sind 52 Frauen als Gefängnisseelsorgerinnen tätig (die katholische entsprechend). Die Konferenz wird von einem Vorstand geleitet, der von einem Beirat unterstützt wird (www.gefaegnisseelsorge.de und http://www.kath-gefaengnisseelsorge.de/.  
Sowohl die evangelische wie auch die katholische Seelsorge sind in Landeskonfe-renzen oder Zusammenschlüssen von Bistümern und in eine  Bundeskonferenz gegliedert.  In der Ev. Gefängnisseelsorge gibt es – nach Bundesländern unterteilt - 11 Regionalkonferenzen, die je nach Größe des Bundeslandes unterschiedlich viele Mitglieder haben.  Jeder Gefängnispfarrer ist  Mitglied der Konferenz. 2010 umfasst sie in Hessen 24  Mitglieder, wobei die SeelsorgerInnen aus zwei Maßregelvollzugsanstalten (§§ 63 und 64 StGB und zwei Abschiebeinrichtungen hinzugezählt werden.  Die evangelische Bundeskonferenz hat 259 Mitglieder -  davon sind 52 Frauen als Gefängnisseelsorgerinnen tätig (die katholische entsprechend). Die Konferenz wird von einem Vorstand geleitet, der von einem Beirat unterstützt wird (http://www.gefaengnisseelsorge.de/ und http://www.kath-gefaengnisseelsorge.de/).  
Jede Regionalkonferenz hat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der Mitglied des Beirates der Bundeskonferenz ist. Die Struktur erlaubt ein vernetztes und schnelles Arbeiten.  
Jede Regionalkonferenz hat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der Mitglied des Beirates der Bundeskonferenz ist. Die Struktur erlaubt ein vernetztes und schnelles Arbeiten.  


Auf internationaler Ebene sind die Mitglieder vernetzt über die „International Prison Chaplain’s Assossiation“ (IPCA http://www.ipcaworldwide.org/) und die „International Commission of Catholic Prison Pastoral Care“ http://www.iccppc.org/. Beide Organisationen entstehen Mitte der 80. Jahre und sind die Antwort auf die weltweit explosionsartige Entwicklung des Gefängnissystems.
Auf internationaler Ebene sind die Mitglieder vernetzt über die „International Prison Chaplain’s Assossiation“ (IPCA) http://www.ipcaworldwide.org/ und die „International Commission of Catholic Prison Pastoral Care“ http://www.iccppc.org/. Beide Organisationen entstehen Mitte der 80. Jahre und sind die Antwort auf die weltweit explosionsartige Entwicklung des Gefängnissystems.


Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  
Anstellungsträger des Gefängnisseelsorgers ist in den meisten Fällen die Landeskirche bzw. das Bistum. Die Seelsorger sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Gefängnisleitung, der unmittelbare Dienstvorgesetzte ist ein Kirchenbeamter. Damit wird eine Unabhängigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber auch ein Spannungsverhältnis gegenüber der staatlichen Behörde aufgebaut. Aus Loyalitätsgründen ist daher der Gefängnisseelsorger manchmal „Diener zweier Herren“.  
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