Gefährderansprache: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gefährderansprache''' ist ein verhaltensbeeinflussendes Instrument der [[Polizei]], das neben der Gefährdungsanalyse einen wesentlichen Bestandteil des polizeilichen Gefährdungslagenmanagements darstellt und aus einem konfrontativen Gespräch mit einem Adressaten - dem sogenannten [http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrderansprache Gefährder] - besteht, in dem verdeutlicht werden soll, dass die Behörden das Verhalten der Person sorgfältig beobachten und entschiedene Maßnahmen gegen Fehlverhalten ergreifen werden.
Die '''Gefährderansprache''' ist ein verhaltensbeeinflussendes Instrument der [[Polizei]], das neben der Gefährdungsanalyse einen wesentlichen Bestandteil des polizeilichen Gefährdungslagenmanagements darstellt und aus einem konfrontativen Gespräch mit einem Adressaten - dem sogenannten [http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrderansprache Gefährder] - besteht, in dem verdeutlicht werden soll, dass die Behörden das Verhalten der Person sorgfältig beobachten und entschlossen sind, gegebenenfalls entschiedene Maßnahmen gegen Fehlverhalten zu ergreifen.


Die Gefährderansprache entstammt der Zeit nach dem Terroranschlag vom 11.09.2001 und war zunächst als Instrument zur Bekämpfung politisch motivierter [[Gewaltkriminalität]] ([[Terrorismus]]) konzipiert. Die Gefährderansprache soll dem Adressaten vermitteln, "dass er unter besonderer Beobachtung steht und aus diesem Grund bei der Begehung von Straftaten mit einem erhöhten Entdeckungsrisiko zu rechnen hat." (Tausendteufel et al., 2006:216). Durch das Aufzeigen rechtlicher Konsequenzen und die Androhung aller notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten, soll bei den Tätern/-innen psychische Hemmschwellen aufgebaut werden, um mögliche [[Opfer]] vor zukünftigen Übergriffen oder Einschüchterungen zu schützen. (IM Rheinland-Pfalz, ohne AZ, in Kraft seit 09.06.2009). Die Gefährderansprache dient der Identifikation von Frühwarnindikatoren und soll einen möglichst umfassenden Informationsgewinn durch und v.a. über den Adressaten ermöglichen. Durch das Ergebnis der zukunfts- und gefahrenabwehrend orientierten Einschätzung von Sachverhalten, soll die Polizei frühzeitig in die Lage versetzt werden, Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzeigen- und Handlungsinitiative ergreifen zu können. Man unterscheidet zwischen ''standardisierten'' Ansprachen, die vom Einsatzgeschehen losgelöst erfolgen, bestimmten formalen sowie inhaltlichen Kriterien genügen müssen und optimaler weise unangekündigt im Wohnumfeld des Gefährders stattfinden. Diese ermöglichen einen authentischen Einblick in das Lebens- und Wohnumfeld des Gefährders. Die ''Situative Gefährderansprache'' hingegen erfolgt unmittelbar aus dem Einsatzgeschehen heraus und wird durch den vor Ort eingesetzten Beamten durchgeführt. In den persönlichen Gesprächen werden Sachverhalte erörtert sowie weiterführende polizeiliche Maßnahmen und mögliche Rechtsfolgen aufgezeigt. Für die Durchführung gibt es keine feste Struktur, vielmehr orientiert sich die Gesprächsführung situativ am Gegenüber. Eine Wiederholung der Ansprache erfolgt ausschließlich, um der ersten Gefährderansprache Nachdruck zu verleihen oder wenn das Verhalten des Gefährders Anlass zu eine erneuten Ansprache bietet. Eine automatische, bzw. turnusmäßige Wiederholung ist aus psychologischer Sicht als kontraproduktiv zu bezeichnen, wird jedoch in einigen Polizeibehörden praktiziert. Im Bereich der [[Jugendkriminalität]] zielt die Gefährderansprache vor allem darauf ab, jugendtypische Normenunsicherheit durch klare Grenzsetzung und das Aufzeigen von Konsequenzen, in Richtung eines sozialkonformen Verhaltens, zu beeinflussen. Bei jugendlichen Mehrfach-/ Intensivtätern ist darauf zu achten, dass die Ansprache möglichst zeitnah zum auslösenden Ereignis stattfindet. Durch die Kommunikation mit der [[Polizei]] können oftmals Erregungszustand und Aggressionspotential des Täters reduziert werden. Information über mögliche Hilfseinrichtungen (Täterhilfe) können in diesem Zusammenhang ebenfalls gegeben werden und eröffnen Wege zu gewaltfreien Konfliktlösungsmöglichkeiten. Wichtige Voraussetzungen für die gesprächsführenden Beamten sind neben Täter- und Fallkenntnis, vor allem kommunikative Fähigkeiten, soziale Kompetenz, Empathie, Szenekenntnis und ein gutes Zeitmanagement.  
Die Gefährderansprache entstammt der Zeit nach dem Terroranschlag vom 11.09.2001 und war zunächst als Instrument zur Bekämpfung politisch motivierter [[Gewaltkriminalität]] ([[Terrorismus]]) konzipiert. Die Gefährderansprache soll dem Adressaten vermitteln, "dass er unter besonderer Beobachtung steht und aus diesem Grund bei der Begehung von Straftaten mit einem erhöhten Entdeckungsrisiko zu rechnen hat." (Tausendteufel et al., 2006:216). Durch das Aufzeigen rechtlicher Konsequenzen und die Androhung aller notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten, soll bei den Tätern/-innen psychische Hemmschwellen aufgebaut werden, um mögliche [[Opfer]] vor zukünftigen Übergriffen oder Einschüchterungen zu schützen. (IM Rheinland-Pfalz, ohne AZ, in Kraft seit 09.06.2009). Die Gefährderansprache dient der Identifikation von Frühwarnindikatoren und soll einen möglichst umfassenden Informationsgewinn durch und v.a. über den Adressaten ermöglichen. Durch das Ergebnis der zukunfts- und gefahrenabwehrend orientierten Einschätzung von Sachverhalten, soll die Polizei frühzeitig in die Lage versetzt werden, Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzeigen- und Handlungsinitiative ergreifen zu können. Man unterscheidet zwischen ''standardisierten'' Ansprachen, die vom Einsatzgeschehen losgelöst erfolgen, bestimmten formalen sowie inhaltlichen Kriterien genügen müssen und optimaler weise unangekündigt im Wohnumfeld des Gefährders stattfinden. Diese ermöglichen einen authentischen Einblick in das Lebens- und Wohnumfeld des Gefährders. Die ''Situative Gefährderansprache'' hingegen erfolgt unmittelbar aus dem Einsatzgeschehen heraus und wird durch den vor Ort eingesetzten Beamten durchgeführt. In den persönlichen Gesprächen werden Sachverhalte erörtert sowie weiterführende polizeiliche Maßnahmen und mögliche Rechtsfolgen aufgezeigt. Für die Durchführung gibt es keine feste Struktur, vielmehr orientiert sich die Gesprächsführung situativ am Gegenüber. Eine Wiederholung der Ansprache erfolgt ausschließlich, um der ersten Gefährderansprache Nachdruck zu verleihen oder wenn das Verhalten des Gefährders Anlass zu eine erneuten Ansprache bietet. Eine automatische, bzw. turnusmäßige Wiederholung ist aus psychologischer Sicht als kontraproduktiv zu bezeichnen, wird jedoch in einigen Polizeibehörden praktiziert. Im Bereich der [[Jugendkriminalität]] zielt die Gefährderansprache vor allem darauf ab, jugendtypische Normenunsicherheit durch klare Grenzsetzung und das Aufzeigen von Konsequenzen, in Richtung eines sozialkonformen Verhaltens, zu beeinflussen. Bei jugendlichen Mehrfach-/ Intensivtätern ist darauf zu achten, dass die Ansprache möglichst zeitnah zum auslösenden Ereignis stattfindet. Durch die Kommunikation mit der [[Polizei]] können oftmals Erregungszustand und Aggressionspotential des Täters reduziert werden. Information über mögliche Hilfseinrichtungen (Täterhilfe) können in diesem Zusammenhang ebenfalls gegeben werden und eröffnen Wege zu gewaltfreien Konfliktlösungsmöglichkeiten. Wichtige Voraussetzungen für die gesprächsführenden Beamten sind neben Täter- und Fallkenntnis, vor allem kommunikative Fähigkeiten, soziale Kompetenz, Empathie, Szenekenntnis und ein gutes Zeitmanagement.  
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