Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''ganzheitliche Bekämpfungsansatz''' ist eine umfassende sicherheitspolitische Strategie zur Bekämpfung komplexer Straftaten, aktuell insbesondere zur Bekämpfung des [[islamistischen Terrorismus]]. Laut Angaben des Bundesinnenministeriums geht derzeit die größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit vom [[islamistischen Terrorismus]] aus. [http://www.bmi.bund.de/cln_104/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismus/terrorismus_node.html]
Der '''ganzheitliche Bekämpfungsansatz''' ist eine umfassende sicherheitspolitische Strategie zur Bekämpfung komplexer Straftaten, aktuell insbesondere zur Bekämpfung des [[islamistischen Terrorismus]]. Laut Angaben des Bundesinnenministeriums geht derzeit die größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit vom [[islamistischen Terrorismus]] aus. [http://www.bmi.bund.de/cln_104/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismus/terrorismus_node.html]


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Kritiker des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes sehen u.a. die Gefahr, dass durch die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gegen das Trennungsgebot [http://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei] verstoßen wird. Insbesondere, dass die Nachrichtendienste vielfach polizeiliche Befugnisse erhalten haben, wird als problematisch angesehen. Außerdem besteht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Vorfeldaufklärung der Nachrichtendienste oftmals eine Aufgabenüberschneidung.
Kritiker des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes sehen u.a. die Gefahr, dass durch die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gegen das Trennungsgebot [http://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei] verstoßen wird. Insbesondere, dass die Nachrichtendienste vielfach polizeiliche Befugnisse erhalten haben, wird als problematisch angesehen. Außerdem besteht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Vorfeldaufklärung der Nachrichtendienste oftmals eine Aufgabenüberschneidung.


Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar und wird manchmal durch das Bundesverfassungsgericht wegen Verstoß gegen das Grundgesetz wieder aufgehoben, wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung.[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html]
Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar und wird manchmal durch das Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz wieder aufgehoben, wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung.[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html]


Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung soll exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes durchführen muss. Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren.
Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung soll exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes durchführen muss. Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren.


==Literatur (auch weiterführend)==
==Literatur==
*Graulich/Simon. Terrorismus und Rechtstaatlichkeit, 2007
*Graulich/Simon. Terrorismus und Rechtstaatlichkeit, 2007