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Kritiker des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes sehen u.a. die Gefahr, dass durch die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gegen das Trennungsgebot [http://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei] verstoßen wird. Insbesondere, dass die Nachrichtendienste vielfach polizeiliche Befugnisse erhalten haben, wird als problematisch angesehen. Außerdem besteht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Vorfeldaufklärung der Nachrichtendienste oftmals eine Aufgabenüberschneidung. | Kritiker des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes sehen u.a. die Gefahr, dass durch die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gegen das Trennungsgebot [http://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei] verstoßen wird. Insbesondere, dass die Nachrichtendienste vielfach polizeiliche Befugnisse erhalten haben, wird als problematisch angesehen. Außerdem besteht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Vorfeldaufklärung der Nachrichtendienste oftmals eine Aufgabenüberschneidung. | ||
Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar | Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar und wird manchmal durch das Bundesverfassungsgericht wegen Verstoß gegen das Grundgesetz wieder aufgehoben, wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung.[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html] | ||
Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung soll exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes durchführen muss. Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren. | Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung soll exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes durchführen muss. Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren. |
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