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===Begleitende ausländerrechtliche Maßnahmen=== | ===Begleitende ausländerrechtliche Maßnahmen=== | ||
Eine Komponente | Eine Komponente zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind flankierende ausländerrechtliche Maßnahmen. Dazu trifft sich regelmäßig die Arbeitsgruppe „Status“ mit den Teilnehmern BKA, BfV, BAMF und BMI (anlassbezogen auch andere Teilnehmer) hier werden Einzelfälle besprochen und vorliegende Erkenntnisse den Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsbehörden zur Verfügung gestellt, um z.B. den Aufenthalt in Deutschland zu beenden, ausländerrechtliche Auflagen erwirken, eine Einreise bzw. Wiedereinreise zu verhindern, Verhinderung oder Rücknahme von Einbürgerungen gegenüber Ausländern, die dem islamistisch-terroristischem Spektrum angehören. Eine Maßnahme ist z.B. die Abschiebungsanordnung gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz [[http://dejure.org/gesetze/AufenthG/58a.html]], die auf Grundlage einer „tatsachengestützten Gefahrenprognose“ erlassen werden kann. | ||
===Schließung erkannter Gesetzeslücken=== | ===Schließung erkannter Gesetzeslücken=== |
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